Altersvorsorgedepot ab 2027 – was der Riester-Nachfolger für dich bedeutet
Die private Altersvorsorge in Deutschland wird zum 1. Januar 2027 neu aufgestellt. Riester ist im Neugeschäft Geschichte, an seine Stelle tritt eine neue Produktwelt – mit deutlich höheren Zulagen, mehr Renditechancen und zum ersten Mal auch für Selbstständige geöffnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Start: 1. Januar 2027. Bis dahin gibt es keine neuen Produkte.
- Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr statt bisher 175 Euro bei Riester.
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr.
- Kein Garantiezwang mehr. Hohe Aktienquoten sind erstmals möglich.
- Selbstständige, Freiberufler und Kammerberufe sind erstmals unmittelbar förderberechtigt.
- Abschluss- und Vertriebskosten werden gleichmäßig über die gesamte Ansparphase verteilt.
- Achtung: Zusatzabsicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht möglich.
- Dein Riester-Vertrag bleibt bestehen – keine automatische Kündigung, keine Zwangsumstellung.
Bist du förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind ab 2027:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte, Richter, Berufssoldaten und Empfänger von Versorgungsbezügen
- Neu: Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken – Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater
- Neu: Selbstständige und Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG, sofern eine Steuererklärung abgegeben wurde
- Eltern in der dreijährigen Kindererziehungszeit, pflegende Angehörige, Landwirte nach dem ALG, Künstler nach dem KSVG
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:
- Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen
- Nicht erwerbstätige Personen – klassisch Hausfrauen und Hausmänner
- Bezieher einer Vollrente wegen Alters
Der Sonderfall: mittelbar förderberechtigte Ehepartner
Wenn ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, kann der andere die Zulage trotzdem bekommen – über die sogenannte mittelbare Förderberechtigung. Diese Regel gibt es weiterhin, sie ändert sich aber:
- Es braucht einen eigenen Vertrag auf den Namen des mittelbar Berechtigten.
- Der Mindestbeitrag steigt von bisher 60 auf 120 Euro im Jahr.
- Die maximale Grundzulage liegt bei 175 Euro – nicht bei 540 Euro.
- Kinderzulagen können auf diesen Vertrag gutgeschrieben werden.
- Es gibt keinen Sonderausgabenabzug für diese Beiträge und Zulagen.
Das ist eine kleine Änderung mit spürbarer Wirkung: Wer bisher 60 Euro eingezahlt hat, muss künftig 120 Euro einzahlen, um dieselbe Zulage zu behalten.
Wichtig für Ärzte, Anwälte und andere Kammerberufe
Wenn du Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, musst du deinem Versorgungswerk ausdrücklich erlauben, deine Mitgliedschaft an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu melden. Ohne diese Einwilligung fließt keine Zulage – egal wie korrekt du einzahlst.
Die neue Förderung: einfach nachrechenbar
Das war bei Riester der große Frust: Die Zulage hing vom Vorjahreseinkommen ab, du musstest 4 Prozent deines sozialversicherungspflichtigen Bruttos einzahlen, und wer den Mindesteigenbeitrag verfehlte, bekam anteilig gekürzt. Diese Rechnerei fällt komplett weg.
Ab 2027 gilt schlicht:
- die ersten 360 € Eigenbeitrag: 50 Cent Zulage je Euro (max. 180 €)
- weitere 361 € bis 1.800 €: 25 Cent Zulage je Euro (max. 360 €)
- maximale Grundzulage: 540 €
- je Kind (bis 300 € Eigenbeitrag): 1 Euro je Euro (max. 300 €)
- einmalig bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag: 200 € Berufseinsteigerbonus
Mindestbeitrag für die Grundzulage: 120 Euro im Jahr – also 10 Euro im Monat.


Was das praktisch heißt: Wer 1.800 Euro einzahlt, bekommt 540 Euro geschenkt. Das ist eine Sofortrendite von 30 Prozent, bevor auch nur ein Cent am Kapitalmarkt gearbeitet hat. Bei einer Familie mit zwei Kindern und 2.400 Euro Eigenbeitrag sind es 1.140 Euro Zulage im Jahr.

Steuerlich obendrauf: Beiträge und Zulagenanspruch sind als Sonderausgaben nach § 10a EStG absetzbar – künftig bis zu 2.340 Euro (1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Zulage). Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulage oder der Steuervorteil für dich günstiger ist.
Einzahlungsgrenze: insgesamt 6.840 Euro pro Jahr. Gefördert werden davon 1.800 Euro – der Rest profitiert immerhin von der steuerfreien Ansparphase.
Drei Produktvarianten – und wofür sie taugen
Ab 2027 hast du die Wahl zwischen drei Wegen. Alle drei bekommen dieselbe staatliche Förderung. Der Unterschied liegt in Sicherheit, Kosten und Renditechance.

1. Altersvorsorgedepot ohne Garantie
Dein Geld wird in Fonds und ETFs angelegt. Niemand garantiert dir einen Mindestbetrag – dafür gehört dir die volle Rendite. Erträge und Kursgewinne bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei.
Was angelegt werden darf, ist gesetzlich begrenzt: OGAW-Fonds bis zur Risikoklasse SRI 5, europäische Staatsanleihen und ELTIF. Das deckt breit gestreute Aktien-ETFs problemlos ab, schließt aber hochspekulative Konstruktionen aus.
Für wen: Alle, die noch mindestens 12 bis 15 Jahre bis zum Rentenbeginn haben und Kursschwankungen aushalten können.

2. Standarddepot – das Basisprodukt mit 1-%-Kostendeckel
Das Standarddepot ist die vereinfachte Unterform des Altersvorsorgedepots. Jeder Anbieter geförderter Altersvorsorge muss ein solches Produkt anbieten – notfalls über einen Kooperationspartner.

Der ehrliche Punkt: Das Standarddepot ist die günstige Standardlösung, nicht die passgenaue. Wer es will, braucht uns dafür nicht. Wer wissen will, ob es zu ihm passt, schon.
Und noch etwas: Das oft zitierte staatliche Standarddepot existiert bislang nur auf dem Papier. Dafür braucht es eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.
3. Garantieprodukte mit 80 % oder 100 %
Der Anbieter garantiert, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent deiner eingezahlten Beträge zur Verfügung stehen. Um das zu finanzieren, muss ein erheblicher Teil des Kapitals sicherheitsorientiert angelegt werden.
Wichtig: Der Kostendeckel von 1,0 Prozent gilt für Garantieprodukte nicht. Hier lohnt der Vergleich besonders.
Was das Altersvorsorgedepot nicht kann – und warum das wichtig ist
In den neuen geförderten Verträgen sind keine zusätzlichen Risikoabsicherungen möglich.
- Keine Berufsunfähigkeitsabsicherung im Vertrag. Bei Riester war eine BU-Zusatzversicherung noch möglich. Im neuen System nicht mehr.
- Keine Hinterbliebenenabsicherung als Baustein. Bei lebenslangen Renten gibt es nur die fixe Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren – mehr nicht.
Warum das ein echtes Problem sein kann: Wer berufsunfähig wird, kann meist nicht weiter einzahlen. Ohne Beitragsbefreiung steht der Vertrag still, genau in dem Moment, in dem das Einkommen wegbricht.
Was daraus folgt: Die Absicherung deiner Arbeitskraft muss ab 2027 separat gelöst werden – über eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer nur ein Altersvorsorgedepot abschließt und denkt, damit sei die Vorsorge erledigt, hat eine Lücke.
Neu und oft übersehen: die Kosten werden fair verteilt
Bisher galt: Abschluss- und Vertriebskosten wurden in den ersten Jahren verrechnet. Wer früh kündigte oder wechselte, hatte fast nichts angespart.
Das ist vorbei. Abschluss- und Vertriebskosten müssen künftig gleichmäßig über die gesamte vereinbarte Ansparphase verteilt werden. Für dich heißt das:
- Dein Vertrag hat von Anfang an einen realistischen Wert.
- Ein Anbieterwechsel führt nicht mehr zur doppelten Kostenbelastung.
- Ab fünf Jahren Laufzeit muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen. Der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Unsere Empfehlung: im Regelfall ohne Garantie
Wir sagen es offen: In den allermeisten Fällen empfehlen wir die garantiefreie Variante.
- Garantien kosten Rendite – jedes Jahr, über Jahrzehnte.
- Eine Beitragsgarantie ist keine Kaufkraftgarantie. Was nach 30 Jahren Inflation übrig ist, garantiert niemand.
- Die Zeit übernimmt die Absicherung. Beim Standarddepot ist die Umschichtung vor Rentenbeginn sogar gesetzlich eingebaut.
Drei Ausnahmen, bei denen wir anders beraten:
- Kurze Restlaufzeit – unter etwa zehn Jahren bis zum Rentenbeginn.
- Das Geld wird gebraucht, nicht nur gewünscht – wenn die private Vorsorge die einzige Ergänzung zu einer knappen gesetzlichen Rente ist.
- Du schläfst schlecht bei Kursschwankungen – das ist keine Schwäche, sondern eine ehrliche Selbsteinschätzung.
Die Auszahlungsphase: erstmals hast du die Wahl
Bei Riester war die lebenslange Rente Pflicht. Ab 2027 entscheidest du selbst.

- Beginn: frühestens mit Vollendung des 65., spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres.
- Vorab: einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals – ohne Zweckbindung.
- Weg 1 – lebenslange Leibrente: feste Zahlung bis zum Lebensende, optional mit 10 oder 20 Jahren Rentengarantiezeit.
- Weg 2 – Auszahlplan: läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Noch nicht ausgezahltes Vermogen ist vererbbar.
Ein Punkt, den du kennen solltest: Der Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter greift nur für lebenslange monatliche Leistungen. Ein befristeter Auszahlplan ist davon nicht erfasst.
Todesfall: was mit dem Kapital passiert
Die Regel gilt in der Ansparphase genauso wie beim laufenden Auszahlplan.

Stirbst du während der Ansparphase: Das angesparte Vermögen ist vererbbar, aber die staatliche Förderung ist grundsätzlich zurückzuzahlen – Zulagen und Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug.
Die Ausnahme: Geht das Kapital an deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und landet dort auf einem eigenen Altersvorsorgevertrag, bleibt die Förderung vollständig erhalten. Entscheidend ist, dass das Kapital direkt von Vertrag zu Vertrag fließt und nicht zwischendurch ausgezahlt wird.
Kinder und unverheiratete Partner haben diese Möglichkeit nicht. Für sie ist die Übertragung immer förderschadlich.
Was daraus praktisch folgt: Ein eigener Vertrag für den Ehepartner ist doppelt sinnvoll – für die eigene Zulage und als Auffangbecken im Todesfall. Wer nicht verheiratet ist, löst den Todesfallschutz nicht über das Altersvorsorgedepot, sondern über eine Risikolebensversicherung.
Vorteile und Nachteile auf einen Blick
Was für das Altersvorsorgedepot spricht
| Hohe Sofortförderung | Bis zu 540 € Grundzulage plus 300 € je Kind. |
| Kein Garantiezwang | Erstmals ist eine hohe Aktienquote in der geförderten Vorsorge möglich. |
| Steuerfreie Ansparphase | Keine Abgeltungsteuer auf Dividenden und Kursgewinne. |
| Einfache Förderung | Kein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag mehr. |
| Faire Kostenverteilung | Abschlusskosten werden über die gesamte Ansparphase verteilt. |
| Echte Wechselfreiheit | Ab fünf Jahren kostenfreier Anbieterwechsel. |
| Flexible Auszahlung | Lebenslange Rente oder Auszahlplan – du entscheidest erst kurz vor Rentenbeginn. |
| Neue Zielgruppen | Selbstständige, Freiberufler und Kammerberufe sind erstmals dabei. |
Was du kritisch sehen solltest
| Volle nachgelagerte Besteuerung | Zulagen, Erträge und Kursgewinne werden im Alter mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. |
| Kapital ist gebunden | Frühestens ab 65 kommst du daran, vorher nur für selbstgenutztes Wohneigentum. |
| Volles Marktrisiko | Ohne Garantie trägst du Kursschwankungen selbst. |
| Keine Zusatzabsicherungen | Weder BU noch Hinterbliebenenabsicherung lassen sich einbauen. |
| Vererbung kostet meist die Förderung | Außerhalb der Ehepartner-Regelung sind Zulagen zurückzuzahlen. |
| Nur zwei neue Verträge | Ab dem dritten ab 2027 abgeschlossenen Vertrag entfällt die Förderung. |
| Wechsel in neue Förderung ist endgültig | Ein Zurück in die alte Riester-Systematik gibt es nicht. |
| Begrenzte Fondsauswahl | OGAW-Fonds bis SRI 5, europäische Staatsanleihen und ELTIF; beim Standarddepot nur zwei vorgegebene Fonds. |
Dein Riester-Vertrag: drei Wege, eine Entscheidung
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Kündigen musst du nichts. Ab 2027 hast du drei Möglichkeiten:

Weg 1 – Weiterführen: Vertrag und alte Förderung laufen unverändert weiter.
Weg 2 – Alter Vertrag, neue Förderung: Du erklärst gegenüber deinem Anbieter, dass du in die neue Fördersystematik wechseln willst – auch ohne Zustimmung des Anbieters. Für viele Bestandskunden ist das der unterschätzte Königsweg.
Weg 3 – Neuer Vertrag: Du überträgst dein Kapital in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt.
Das Wichtigste zur Entscheidung: Der Wechsel in die neue Förderung ist einmalig, unwiderruflich und gilt für alle deine Verträge – nicht nur für einen. Verträge mittelbar zulageberechtigter Ehepartner wechseln automatisch mit.
Drei Dinge, die niemand rückgängig machen kann:
- Der Wechsel in die neue Förderung ist endgültig – und gilt für alle deine Verträge sowie die deines mittelbar berechtigten Ehepartners.
- Ab 2027 sind nur zwei neue geförderte Verträge pro Person möglich.
- Die Wohn-Riester-Entnahme ist nicht mehr automatisch dabei – künftig kann der Anbieter sie anbieten.

Unser Riester-Check: was wir konkret für dich durchrechnen
„Wir prüfen das“ ist eine leere Aussage. Deshalb hier, was wirklich dahintersteckt.

- Deine tatsächliche Gesamtförderung und Förderquote – auf Basis deiner Zahlen, nicht der Maximalwerte aus der Werbung.
- Der Förderverlauf über die gesamte Laufzeit – Kinder wachsen aus der Zulage heraus, Einkommen und Steuersatz ändern sich.
- Der Vergleich der Förderregime – alt gegen neu – für den ganzen Haushalt, weil die Entscheidung alle Verträge betrifft.
- Lebenslange Rente oder Auszahlplan? – diese Frage entscheidet über Zehntausende Euro.
- Deine individuelle Lebenserwartung – der Punkt, den kein Online-Rechner berücksichtigt.
Was du dafür brauchst: Deine Vertragsunterlagen und zehn Minuten Zeit. Den Rest machen wir.
Warum du dafür einen Makler brauchst – und wofür nicht
Der Selbsttest: passt das Standardprodukt zu dir?
Das Standardprodukt ist für eine ganz bestimmte Sorte Kunde gebaut. Mach den Test:
- … du willst keine Garantie und kannst mit Kursschwankungen leben.
- … du willst keine Finanzmarktentscheidungen treffen.
- … du verzichtest aus Kostengründen bewusst auf Beratung.
- … du möchtest selbst online abschließen.
- … du brauchst grundsätzlich keine lebenslange Rente.
Wenn alle fünf Punkte zutreffen: Dann eroffne das Standardprodukt online. Ehrlich ist ehrlich.
Wenn auch nur ein Punkt nicht passt: Dann lohnt sich ein Gespräch mit uns.
Wofür du uns brauchst
Wir haben die freie Auswahl. Die anderen nicht. Eine Bank verkauft ihr Produkt, ein Versicherer sein eigenes. Wir sind an keinen Anbieter gebunden.
Wir beraten – und haften dafür. Der Online-Abschluss ist beratungsfrei. Wir dokumentieren unsere Beratung und stehen dafür gerade.
Wir kennen deinen Altvertrag und das Zusammenspiel mit Riester, Wohneigentumsplanen und Absicherungsfragen.
Wir bleiben da – Kinder, Jobwechsel, Selbstständigkeit, Umzug: Wir betreuen den Vertrag über die Laufzeit.
Ein Wort zu Neobrokern – und einem Risiko, über das kaum jemand spricht
Beim Preis sind Neobroker kaum zu schlagen. Das erkennen wir offen an.
Nur ist der Preis nicht das einzige Kriterium. Das Altersvorsorgedepot bringt komplexe steuerliche Folgen, unwiderrufliche Entscheidungen und Sonderregeln bei Vererbung mit sich – abgeschlossen ohne jede Beratung online.
Das eigentliche Problem: Was passiert, wenn du stirbst?
Ein rein digital abgeschlossener Vertrag existiert für deine Angehörigen praktisch nicht, solange niemand davon weiß. In Deutschland liegen Schätzungen zufolge zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf nachrichtenlosen Konten – meist weil Erben von deren Existenz nichts wussten.
Beim Altersvorsorgedepot kommt hinzu: Die förderunschädliche Übertragung auf den Ehepartner funktioniert nur bei direktem Übertrag von Vertrag zu Vertrag. Wird der Vertrag zu spät entdeckt und ausgezahlt, ist die Förderung aus Jahrzehnten verloren – dauerhaft.
Wofür du bei uns bezahlst: Wir haben direkte Ansprechpartner bei den Gesellschaften, wissen, welche Verträge du hast, und dokumentieren das. Wenn etwas passiert, bekommt jemand einen Menschen ans Telefon, der weiß, was zu tun ist.
Was du jetzt tun solltest
Bis Ende 2026: Nichts überstürzen. Es gibt noch keine zertifizierten Produkte. Wer heute abschließt, bekommt einen Altvertrag.
- Riester-Bestand prüfen lassen. Wir sehen uns deinen Vertrag an und rechnen durch, welcher der drei Wege für dich besser ist.
- Versorgungslücke bestimmen. Wie viel du überhaupt brauchst, ist unabhängig vom Produkt.
- Wenn du selbstständig oder Kammermitglied bist: vormerken – die Einwilligung beim Versorgungswerk will rechtzeitig erledigt sein.
- Wenn dein Partner mittelbar förderberechtigt ist: den Beitrag auf 120 Euro anpassen, sonst geht Zulage verloren.
Ab Januar 2027: Vergleich der dann zertifizierten Angebote und Umsetzung.
Häufige Fragen
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Du kannst ihn unverändert weiterführen, mit dem bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln oder das Kapital in einen neuen Vertrag übertragen lassen.
Gilt der Wechsel in die neue Förderung nur für einen Vertrag?
Nein. Die Entscheidung ist einmalig, unwiderruflich und personenbezogen – sie gilt für alle deine Altersvorsorgeverträge gleichzeitig. Verträge eines mittelbar zulageberechtigten Ehepartners wechseln automatisch mit.
Wie hoch ist die Zulage im Altersvorsorgedepot?
Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr: 50 Cent je Euro für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Dazu bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
Was bedeutet der Kostendeckel von 1 Prozent?
Die durchschnittlichen jährlichen Effektivkosten dürfen beim Standarddepot höchstens 1,0 Prozent betragen. Für das flexible Altersvorsorgedepot und für Garantieprodukte gilt dieser Deckel nicht.
Bekommt meine Frau als Hausfrau auch eine Zulage?
Ja, über die mittelbare Förderberechtigung – vorausgesetzt, du bist unmittelbar förderberechtigt und ihr lebt nicht dauernd getrennt. Sie braucht einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 Euro Jahresbeitrag und erhält maximal 175 Euro Grundzulage.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Ab 2027 sind Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG bei abgegebener Steuererklärung erstmals unmittelbar förderberechtigt, ebenso Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Was muss ein Standarddepot gesetzlich erfüllen?
Zwei vom Anbieter vorgegebene Fonds mit den Risikoklassen SRI 1–2 und SRI 3–5, keine Garantie, ein vorgegebenes Ablaufmanagement, ein Auszahlplan bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr als Pflichtoption sowie eine zwingend digitale Abschlussmöglichkeit ohne Beratung. Dazu der Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent.
Was passiert mit meinem Geld, wenn ich während der Ansparphase sterbe?
Das angesparte Vermögen ist vererbbar, aber die staatliche Förderung ist grundsätzlich zurückzuzahlen. Die Ausnahme: Geht das Kapital an den Ehepartner und wird direkt auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen, der auf dessen Namen lautet, bleibt die Förderung vollständig erhalten.
Kann ich das Altersvorsorgedepot nicht einfach günstiger beim Neobroker abschließen?
Preislich ja, oft schon. Aber ein rein digital abgeschlossener Vertrag ist für Angehörige im Todesfall oft schwer auffindbar, und die förderunschädliche Übertragung auf den Ehepartner funktioniert nur bei direktem Vertrag-zu-Vertrag-Übertrag.
Kann ich den Anbieter später wechseln?
Ja. Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen; der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Wie viele geförderte Verträge darf ich haben?
Ab 2027 kannst du neben einem Altvertrag grundsätzlich bis zu zwei neue Altersvorsorgeverträge abschließen. Ab dem dritten Neuvertrag entfällt die Förderung.

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Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler in Schwanstetten bei Nürnberg und beraten Kunden aus dem gesamten Großraum Mittelfranken – unabhängig von Anbietern, mit ehrlicher Einschätzung auch dann, wenn eine einfache Lösung die richtige ist.
Unser Riester-Check zur Reform: Schick uns deine Vertragsunterlagen – wir sagen dir, welcher der drei Wege für dich rechnet.