Polizeilich angezeigte Straftat – warum diese Klausel in Deiner Versicherung richtig Gold wert ist
Stell Dir vor: Du wirst beklaut, betrogen oder es wird Dir etwas beschädigt – und der Täter? Spurlos verschwunden. Und jetzt? Anzeige erstatten, klar. Aber was macht eigentlich Deine Versicherung? Hoffentlich das Richtige! Und genau hier kommt sie ins Spiel: die Klausel für Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat – eine echte Geheimwaffe im Versicherungsvertrag.
Als Dein Versicherungsmakler möchten wir Dir zeigen, warum diese oft übersehene Klausel den Unterschied macht – und warum Du spätestens jetzt wissen solltest, ob sie in Deiner Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten ist.
Was bringt Dir die Klausel bei polizeilich angezeigten Straftaten?
Kurz gesagt: Eine Menge! Die Klausel greift immer dann, wenn Du durch eine polizeilich angezeigte Straftat geschädigt wurdest – sei es durch Diebstahl, Vandalismus oder Betrug. Und das Beste: Auch wenn der Täter nicht gefasst wird, bekommst Du Dein Geld zurück – sofern Du den Vorfall bei der Polizei meldest.
Ganz wichtig: Es geht hier nicht nur um klassische Einbrüche oder Raub. Die Klausel deckt auch viele Fälle ab, die nicht standardmäßig im Versicherungsvertrag geregelt sind. Damit schließt sie lästige Lücken im Schutz – und das ganz ohne juristisches Kleingedrucke.
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Ein (fast schon zu typisches) Beispiel
Mila bestellt online einen richtig schicken Wanderrucksack. Super Deal, unschlagbarer Preis – nur leider zu schön, um wahr zu sein. Fake-Shop. Geld weg. Und? Dank polizeilich angezeigter Straftat und der richtigen Versicherung – kein Problem. Das Geld gibt’s zurück – zumindest, wenn der passende Schutz im Vertrag steckt.
Weiter geht’s: Mila wandert, pausiert, kommt zurück – und zack, die Geldbörse ist weg. Handy da, Portemonnaie futsch. Auch hier: Anzeige bei der Polizei und dank der richtigen Klausel ist der Schaden versichert.
Später wird sie auch noch angerempelt, es gibt ein Wortgefecht, ein Träger ihres Rucksacks reißt – Sachbeschädigung. Und ja, auch das zählt zur polizeilich angezeigten Straftat, wenn’s gemeldet wird.
Und zu Hause dann das i-Tüpfelchen: Der geliebte Briefkasten in Pferdeform ist verschwunden, die Haustür beschädigt – jemand hat wohl versucht, einzubrechen. Auch das? Klar – versichert über die gleiche, goldrichtige Klausel.
Warum Du das jetzt mit uns besprechen solltest
Viele Verträge beinhalten diese Absicherung gar nicht – oder nur mit sehr niedriger Entschädigungsgrenze. Wir prüfen für Dich, ob Du im Fall einer polizeilich angezeigten Straftat auch wirklich gut abgesichert bist – und helfen Dir, Deinen Schutz zu verbessern, wenn nötig.
Denn ganz ehrlich: Im Ernstfall willst Du nicht googeln müssen, was eine "polizeilich angezeigte Straftat" ist – sondern einfach wissen, dass Deine Versicherung zahlt.
Unsere starken Konzepte für Dich
In der Hausratversicherung bieten wir Dir Top-Konditionen bei AXA, BSG, Concordia, DOCURA, GEV & Co. – mit Entschädigungsgrenzen von bis zu 10.000 Euro.
In der Wohngebäudeversicherung sind unsere Konzepte mit der Barmenia, Alten Leipziger oder BSG besonders stark – mit Schutz bis zur Versicherungssumme oder ganz ohne Limit.
Unser Fazit für Dich
Die Klausel bei polizeilich angezeigten Straftaten ist ein echtes Upgrade für Deine Absicherung. Damit wird aus einem Versicherungsschreiben plötzlich ein echter Helfer im Alltag – und nicht nur ein Haufen Papier im Ordner „Hoffentlich nie brauchen“.
Lass uns gemeinsam checken, ob Dein Vertrag diese Power-Klausel schon hat – oder ob wir da noch was drehen sollten. Es lohnt sich – versprochen.
Melde Dich einfach bei uns. Wir freuen uns auf Dich!