Impressum - VSE Versicherungsmakler GmbH
Angaben gemäß § 5 TMG
VSE Versicherungsmakler GmbH
Brunnenstraße 86
90596 Schwanstetten
Vertreten durch den/die Geschäftsführer
Gesellschafter-Geschäftsführer: Herr Konrad Eckstein
Geschäftsführer: Herr Matthias Eckstein
Kontakt:
Telefon: 09170-949880
Telefax: 09170-9498840
E-Mail: info@vse24.de
Verantwortlich für den Inhalt
nach § 55 Abs. 2 RStV
VSE Versicherungsmakler GmbH
Matthias Eckstein
Brunnenstraße 86
90596 Schwanstetten
Telefon: 09170-949880
E-Mail: info@vse24.de
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
Umsatzsteuer ID 220/228/20013
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO
Die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von: Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO
Vermittlerregister
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850
(20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
Internet: www.vermittlerregister.info
E-Mail: vr@dihk.de
IHK-Registernummern
IHK-Registernummer (§ 34d GewO - Versicherungsmakler)
D-QPSI-TK1ET-23
IHK-Registernummer (§ 34f GewO - Finanzanlagenvermittler)
D-F-155-SISE-22
IHK-Registernummer (§ 34i GewO - Immobiliardarlehensvermittler)
D-W-155-NF8X-49
Erlaubnisbehörde nach § 34d GewO
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Internet
Erlaubnisbehörde nach § 34f GewO
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Internet
Erlaubnisbehörde nach § 34i GewO
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Internet www.muenchen.ihk.de
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34d, § 34f, § 34i GewO
- §§ 59-67 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
- Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)
- Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Die beruflichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der juris GmbH betriebene
Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beteiligungen
Es bestehen keine Beteiligungen an und von Versicherungsunternehmen von mehr als 10%
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Christine Glaser | Habichtstraße 12 | 90596 Schwanstetten | 0151 41800064 | info@grafikbotschaft.de | www.grafikbotschaft.de
satzanfang | Kommunikation & PR
Kerstin-Alexandra Probst | info@satzanfang.com | www.satzanfang.com
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Urheberrecht
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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
Bildnachweise:
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