Haben Sie davon schon gehört?

Monatlich frische News aus der Versicherungswelt.

Damit der Traumurlaub nicht zum Alptraum wird

Die Sommerferien bedeuten für die meisten unbeschwerte Wochen abseits des eigenen Zuhauses, Quality-Time mit der Familie, Erholung. Wem kämen da Gedanken an Krankheiten, Unfälle oder Diebstahl in den Sinn? Damit Ihr Traumurlaub nicht zum Sommeralbtraum wird und Sie bestens vorbereitet in den Urlaub starten können, informieren wir heute kurz über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten rund um Ihre Reise:

1. Die Auslandsreisekrankenversicherung

Sie ist der wichtigste Schutz, um den Sie sich vor Antritt Ihrer Reise kümmern sollten. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland, für welche die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht aufkommt. Auch der Rücktransport nach Deutschland ist meist abgedeckt.

2. Die Reiserücktrittsversicherung

Sie ist vor allem bei teuren Reisevorhaben sinnvoll. Wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen, fallen oft Stornokosten an. Kurz vor dem geplanten Reiseantritt können diese bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Wichtig ist, bei einer Reiserücktrittsversicherung darauf zu achten, welche Rücktrittsgründe versichert sind. Darunter fallen meist unerwartete Erkrankungen eines Reiseteilnehmers oder der Tod eines Angehörigen. Manche Versicherer kommen auch bei überraschender Arbeitslosigkeit oder bei massiven Schäden am Eigenheim (z. B. durch Brand oder Überschwemmung) für die Rücktrittskosten auf.

3. Die Reiseabbruchversicherung

Sie kann bei vielen Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis hinzu gebucht werden und springt dann ein, wenn Sie beispielsweise am Urlaubsort erkranken, ein Angehöriger verstirbt o. Ä. und die Reise deshalb vorzeitig abbrechen müssen.

4. Die Reisegepäckversicherung

Sie ersetzt den Wert von verlorenem oder gestohlenem Gepäck. Separate Verträge sind häufig relativ teuer und leisten oft nur unter strengen Auflagen. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck auf Reisen ist oft auch Bestandteil in guten Hausratversicherungen.

Gut zu wissen:

Bei der Auslandsreisekrankenversicherung muss die Dauer der Reise berücksichtigt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung muss meist spätestens 14 Tage nach Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für die Anmeldung von Leistungsansprüchen bei der Reiseabbruchversicherung müssen Fristen beachtet werden.

Manche Anbieter rufen sehr günstige Prämien auf, weil der Tarif eine Selbstbeteiligung enthält. Daran sollten Sie bei der Stellung von Leistungsansprüchen denken.

Während die Reiseabbruchversicherung nur für eine bestimmte Reise gebucht wird und danach endet, verlängert sich eine Auslandsreiseversicherung in der Regel von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Hauptfälligkeit gekündigt wird.

Gedanken zur Vorsorge gehören unbedingt mit zu den Vorbereitungen für einen gelungenen Urlaub. Sehr gerne stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach.

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Die eigenen vier Wände

Der Traum vom Eigenheim ist so alt wie die Menschheit selbst. Ein zeitloses Streben nach einem Ort, den man sein Zuhause nennen kann. Trotz der angespannten Wirtschaftslage im Land und steigender Baukosten entscheiden sich auch im Jahr 2024 immer mehr Personen dazu, ins Eigenheim und damit in ihre Zukunft zu investieren.
Bei aller Vorfreude sollte jedoch nicht vergessen werden, dass Bauen auch bedeutet, noch mehr Verantwortung zu übernehmen. Als Bauherr haften Sie beispielsweise für Schäden, die Dritten im Zuge des Hausbaus zugefügt werden. Eine Bauherrenhaftpflicht löst dieses Problem für Sie.

Kommt es während der Bauphase zu Schadenfällen wie einem Brand, Sturmschäden oder Diebstahl, sind diese im Rahmen der Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung abgedeckt. Freunde und Familie helfen auf der Baustelle? Beachten Sie: Wenn hier etwas passiert, kommt kein gesetzlicher Schutz für den Schaden auf. Mit einer Bauhelferunfallversicherung sorgen Sie selbst für eine Absicherung.

Zur Absicherung des Darlehens bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Diese zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Sollten Sie bereits vorher einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, vermischen Sie bitte die Zwecke nicht und sehen Sie davon ab, diese bestehenden Verträge aufzukündigen, um deren Guthaben in die Finanzierung einfließen zu lassen. Das Haus bietet Ihnen Wohnraum, ein Altersvorsorgevertrag füllt Ihre Rentenlücke im Alter auf. Das sind grundverschiedene Dinge, die man keinesfalls vermischen sollte. Alles erfüllt eben seinen Zweck. Gerne stehen wir Ihnen für ausführlichere Informationen zur Verfügung. Kommen Sie bitte auf uns zu, bevor Sie Ihr Bauvorhaben starten.

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Haben Sie ein (knallrotes) (Gummi-)Boot?

Wer zum ersten Mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Umso verblüffender ist die Tatsache, dass – im Gegensatz zu anderen Ländern – im oft überreguliert wirkenden Deutschland keine Pflicht für eine Haftpflichtversicherung für Boote besteht. Angesichts der zahlreichen Unfälle, die jedes Jahr in Zusammenhang mit Wassersportaktivitäten verzeichnet sind, eine Überraschung. Oftmals sind die Sach- und Personenschäden so verheerend, dass sie für den Verursacher existenzbedrohend sein können.

Gut, dass in vielen Privathaftpflichtverträgen bereits eine Deckung für Motor- und Segelboote bis zu einer gewissen Motorstärke bzw. Segelfläche vorgesehen ist. Werden diese überstiegen, sollte dringend eine separate Absicherung über eine Wassersporthaftpflicht erfolgen. Bedenken Sie bitte auch Schäden, die durch den Bootstransport, durch Unwetter, Brände, Diebstahl oder Grundberührung entstehen können. Diese und andere können durch Bausteine wie Kasko- oder Insassenunfallversicherung abgedeckt werden.
Auch das Rechtsschutz-Thema sollte auf dem Wasser nicht übergangen werden. Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, sollten Sie in der Lage sein, Ihr gutes Recht einzustreiten. Die möglichen Streitszenarien sind vielfältig: der Vorwurf einer Körperverletzung, das Durchsetzen eigener Schadenersatzforderungen, der Entzug der Fahrerlaubnis etc. Ein Verkehrsrechtsschutz für Wasserfahrzeuge deckt alle Bereiche, die Sie bereits vom „normalen“ Verkehrs-Rechtsschutz kennen.

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Kundeninformation für Privatkunden

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Cybercrime - Risiken minimieren, Daten schützen

Die Möglichkeiten im Internet sind verblüffend: wir lassen Autos zu, erledigen Bankgeschäfte und buchen uns in die Praxiskalender unserer Ärzte ein. Chatbots oder fortschrittliche Analyse-Tools, die helfen sollen, datengesteuerte Entscheidungen zu treffen, verschaffen uns zudem nie dagewesene Möglichkeiten, die mit Unterstützung der KI eine faszinierende wie beängstigende Entwicklung zugleich annehmen. Doch während wir uns in den grenzenlosen Möglichkeiten der digitalen Welt sonnen, schleicht unbemerkt jemand durch die angelehnte Tür im Schatten …

Cyber-Angriffe und digitale Bedrohungen sind zu einer bitteren Realität geworden. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die sich in hohem Maße auf digitale Systeme und Online-Plattformen verlassen, um ihre Geschäftsabläufe effizient zu gestalten. Dies macht sie zu einem attraktiven Ziel von Kriminellen, die im Datenwirrwarr gezielt Schwachstellen suchen, um in die Systeme einzudringen. Nachfolgend einige Beispiele:

Phishing-Angriffe: Täuschend echte E-Mails, die vorgeben, von vertrauenswürdigen Unternehmen oder Kunden zu stammen, können dazu führen, dass Mitarbeiter vertrauliche Informationen preisgeben.
Ransomware-Angriffe: Durch die Verschlüsselung wichtiger Unternehmensdaten können Hacker Unternehmen erpressen und hohe Geldforderungen für die Freigabe der Daten stellen.
Datenlecks und Datenschutzverletzungen: Unzureichend geschützte Datenbanken und Netzwerke können anfällig für Datenlecks sein, bei denen vertrauliche Informationen gestohlen oder kompromittiert werden.
DDoS-Angriffe: Durch die Überlastung der Netzwerkstruktur können Hacker den Zugriff auf die Online-Dienste eines Unternehmens blockieren und somit erhebliche Umsatzeinbußen verursachen.

Die Liste der Bedrohungen ist lang und die Konsequenzen können verheerend sein: Ein einziger erfolgreicher Cyber-Angriff kann das gesamte Geschäft eines Unternehmens zum Erliegen bringen und gigantische finanzielle Verluste verursachen. Was bleibt ist ein dramatischer Vertrauensverlust der Kundschaft und die Frage, wie es überhaupt so weit kommen konnte.

Angesichts dieser steigenden Gefahren ist es unerlässlich, dass sich Unternehmen – egal welcher Größe – umfassend gegen Risiken aus dem Internet absichern. Eine umfassende Cyber-Versicherung bietet nicht nur finanziellen Schutz im Falle eines Angriffs, sondern auch Unterstützung bei der Bewältigung der Krise und der Wiederherstellung der geschäftlichen Aktivitäten. Darüber hinaus kann sie die Kosten für forensische Untersuchungen, Rechtsberatung, PR-Maßnahmen und sogar Lösegeldzahlungen decken.

Sind Sie safe? Wir überprüfen gern bestehende Verträge oder entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Anforderungen.

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Finanzielle Absicherung bei Betriebsstillstand

Sich mit der eigenen Gesundheit bzw. einer eintretenden Krankheit auseinanderzusetzen, erscheint für uns alle befremdlich. Doch besonders dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens von einer einzelnen Person (Freiberufler, Selbstständige, Firmeninhaber usw.) abhängig ist, erlangt diese Absicherung besondere Bedeutung, um im Krankheitsfall den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Natürlich lässt sich anmerken, dass bereits im Rahmen der privaten Krankenversicherung durch ein Krankentagegeld vorgesorgt wird und die dauerhafte Absicherung des persönlichen Bedarfs erfolgen kann.

Das Krankentagegeld – als Lohnersatzleistung darüber hinaus einkommensteuerpflichtig – ist jedoch primär dafür bestimmt, dem Geschäftsführer/Unternehmer weiterhin das eigene Einkommen zur Verfügung zu stellen und somit keinesfalls ausreichend, da es maximal in der Höhe dessen ausgezahlt wird. Um sämtliche Fixkosten (Lohn/Gehalt der Angestellten, Leasingraten, Finanzierungskosten, Miete, Auftragsfertigstellung, eigener Verdienst usw.) aufwenden zu können und eine Existenzbedrohung des Betriebs zu vermeiden, muss eine andere Lösung her:

Diese einfache Lösung trägt den Namen Betriebs-/Praxisausfallversicherung. Ausschließlich sie gleicht den finanziellen Verlust aus, der durch den Ausfall des Firmeninhabers entsteht und leistet nach einer Karenzzeit Kapitalentschädigung zur Verwendung der beispielhaft aufgeführten Kosten.
Darüber hinaus können auch je nach Anbieter und Tarif Ausfallschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel grundsätzlich versichert werden.

Mit einer Betriebsausfallversicherung wird das unkalkulierbare Risiko eines Ausfallschadens zu einem berechenbaren Kostenaufwand für Sie. Sie ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung Ihres Geschäftsbetriebs.

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Flotte(n) Lösung

Versicherungsbeiträge für gewerblich genutzte Fahrzeuge sind von Haus aus etwas teurer als ihre privat genutzten Pendants. Das liegt vorrangig am Nutzerkreis. Sie könnten nun jedes Fahrzeug – gleich welcher Fahrzeugklasse – bei einem anderen preiswerten Anbieter versichern.
Der Nachteil: Sie selbst wären dann Kunde des Versicherers, was bei einem schadenlastigen Jahr zu unangenehmen Konsequenzen führen kann. Eine Ideallösung ist über einzelne Verträge je Fahrzeug also kaum darstellbar.

Wie wäre es da mit einer Flottenabsicherung für alle Fahrzeuge zusammen? Eine solche setzt die Schadenhäufigkeit Ihres Fuhrparks in der Gesamtheit als Maßstab. So kann etwa Ihr „Chefwagen“, der bereits seit Jahrzehnten schadenfrei ist, den schadenlastigen Kleintransporter, den möglicherweise auch der Azubi einmal fährt, in der Prämie stützen.

Je nach gewähltem Anbieter und Tarif können im Hintergrund für die jeweiligen Fahrzeuge deren Schadenfreiheitsrabatte weitergeführt werden, sodass sich bei einem späteren Wechsel keine Nachteile für Sie persönlich ergeben.

Auch spezielle Deckungsbausteine wie beispielsweise die GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge lassen sich in Flottentarifen inzwischen bei einzelnen Fahrzeugen berücksichtigen.

Fazit: Die Umstellung auf einen Flottentarif kann eine preiswerte Lösung für Sie darstellen. Auch belohnt sie weiterhin schadenfreies Fahren mit sinkenden Beiträgen; bei einem Schaden explodiert der Gesamtbeitrag aber auch nicht gleich. Fairer geht es kaum.

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