Haben Sie davon schon gehört?

Monatlich frische News aus der Versicherungswelt.

Wer muss für pflegebedürftige Eltern zahlen?

Die Pflege der eigenen Eltern ist ein höchst sensibles Thema, das sowohl familiäre als auch finanzielle Konflikte bergen kann, wenn nicht im Vorfeld die Weichen dafür richtig gestellt werden. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist – wie wir alle wissen – kostenintensiv. Was aber, wenn diese Kosten die Ersparnisse oder die Rente übersteigen? Müssen dann automatisch die Angehörigen zahlen? Wie ist das mit der Pflege und wer muss wofür aufkommen?

Die Kosten für die Pflege variieren erheblich in Abhängigkeit vom jeweiligen Pflegeheim, dem Bundesland sowie dem Pflegegrad. Dabei übernimmt die gesetzliche Pflegekasse lediglich einen Teil der anfallenden Aufwendungen. Den verbleibenden Beitrag, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, müssen Pflegebedürftige selbst finanzieren. Kommt es zu einer finanziellen Notlage, prüft zunächst das Sozialamt, ob Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht. Reicht dies nicht aus, werden die Kinder zur Kasse gebeten, wie das BGB im § 1601 regelt. Dort heißt es: „Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig.“ Das bedeutet, Kinder müssen für Eltern aufkommen – genau wie umgekehrt. Ob und wieviel gezahlt werden muss, hängt dann von der finanziellen Lage der Kinder ab. Seit 2020 gilt das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz. Danach werden Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro herangezogen, die dann für die notwendigen Pflege- und Betreuungskosten der Eltern aufkommen müssen. Die eigenen finanziellen Verpflichtungen wie Miete, Kredite oder der Unterhalt eigener Kinder werden dabei allerdings berücksichtigt. Auch ein Schonvermögen, wie selbstgenutztes Wohneigentum oder die eigene private Altersvorsorge, bleibt unangetastet. Dieser relativ hohe Einkommensbetrag schützt aber natürlich nicht davor, dass womöglich das gesamte Erbe zum Ausgleich der vom Staat übernommenen Pflegekosten bereits verwertet wurde oder dies bei Tod des Elternteils eben vorgenommen wird. Hier für die eigenen Eltern rechtzeitig Vorsorge zu treffen – gerade dann, wenn sich mehrere Geschwister die Kosten teilen können – kann schon rein wirtschaftlich betrachtet sinnvoll sein.

Aufgepasst auch bei Schenkungen: Sofern Teile der Pflegekosten durch Sozialleistungen finanziert wurden, kann der Staat einen Rückforderungsanspruch geltend machen (zehn Jahre ab Schenkung). Dieser macht auch keinen Halt vor Immobilien oder Sparkonten, die beispielsweise zur Geburt der Enkelkinder eingerichtet wurden. Selbst, wenn die Konten zum Zeitpunkt der Prüfung kein Guthaben mehr aufweisen, da der Betrag den Enkeln bereits zuging, wird der Staat ebendiese auffordern, die volle Summe inklusive der Zinsen zurückzuzahlen.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass auch Kinder, die lange Zeit keinen Kontakt zu ihren Eltern hatten, unterhaltspflichtig sein können. Ein persönliches Verhältnis spielt rechtlich nämlich zunächst keine Rolle, allerdings gibt es Ausnahmen, die die Unterhaltspflicht aufheben. Diese muss ein Gericht prüfen.

Sie sehen, wie wichtig Aufklärung bei diesem Thema ist. Nehmen Sie bitte das neue Jahr zum Anlass und sprechen Sie mit Ihrer Familie über Vorsorge und finanzielle Absicherungen für das Alter. Wir unterstützen Sie hierbei gern und freuen uns, Ihnen Sorgen und die Unsicherheit nehmen zu dürfen. Eine frühzeitige private Pflegevorsorge hilft Ihnen, Ihren Eltern und Ihren Kindern im Ernstfall – dieser muss nicht im hohen Alter sein. Vermeiden Sie unnötige Risiken und handeln Sie.

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Der Sprung in die Selbstständigkeit

Betreiben auch Sie ein Gewerbe neben Ihrem eigentlichen Beruf? Dann sind Sie in bester Gesellschaft. Immer mehr Menschen nehmen ihr berufliches Glück selbst in die Hand und gründen ein Unternehmen. Ob Buchhaltungsservice, Gebrauchtwagenhandel, im musikalischen Bereich oder im Bildungssektor - wie auch immer ein Nebengewerbe geartet sein mag - neben der Liste der Aufgaben und Überlegungen, die dabei auf die Gründer zukommen, wird der passende Versicherungsschutz oft zu spät oder überhaupt nicht bedacht.

Der Irrglaube, dass private Versicherungen ausreichend seien, ist leider weit verbreitet. Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden etwas, tritt Ihre Privathaftpflicht hierfür nicht ein. Ebenso wird bei einem Einbruch entwendete Handelsware nicht von Ihrer Hausratversicherung erstattet. Wer gewerblich tätig ist, benötigt speziellen Schutz. Ohne diesen müssen Selbstständige im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen. Ein solcher Rückschlag kann gerade am Anfang ein großes Loch in die Kasse reißen und das Unternehmertum gefährden.
Damit es im Schadenfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine gesonderte Absicherung nötig ist, denn es gibt Ausnahmen vom generellen Ausschluss der privaten Verträge. Wir klären gerne für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Handlungsbedarf besteht.

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Nichts ist beständiger als der Wandel

Unsere Aufgabe als Versicherungsmakler besteht per Gesetz darin, allein Ihre Interessen zu vertreten und Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen.
Teilen Sie uns daher bitte immer umgehend mit, wenn sich etwas ändert, damit wir auch bereits bestehende Verträge prüfen und aktualisieren können. Seien es personenbezogene Veränderungen wie der Beginn oder das Ende einer Berufsausbildung/Schule oder eines Studiums, die Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, eine Heirat, die Geburt Ihres Kindes oder sachbezogene Veränderungen wie Änderungen in der Kfz-Nutzung, ein Hausbau/Immobilienerwerb oder die Anschaffung von (Wert-)Gegenständen. All diese und ähnliche Veränderungen können auch die Notwendigkeit von Anpassungen in Ihrem Versicherungsbedarf mit sich bringen: Beispielsweise können Neuanschaffungen im Wohnbereich die ermittelte Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung übersteigen, weshalb unter Umständen kein Versicherungsschutz mehr im Schadenfall besteht. Vielleicht ergibt sich für Sie auch in bestimmten Sparten Einsparungspotenzial?

Prüfen können wir diese Punkte jedoch nur dann, wenn Sie uns informieren. Sie helfen uns dabei, unseren Job nach Ihren Ansprüchen zu verrichten. Wir stehen Ihnen gern für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung und freuen uns darauf, von Ihnen zu hören. Vereinbaren Sie gleich einen Termin!

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Kundeninformation für Privatkunden

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Ein starkes Duo: BHV und Cyber-Schutz

Während klassische Haftungsrisiken im Betriebsalltag größtenteils bekannt sind, rücken mit zunehmender Nutzung digitaler Technologien und der EDV auch Cyber-Risiken in den Fokus. Eine effektive Absicherung gegen beide Risikobereiche, die oftmals nah beieinander liegen, wird damit künftig für Firmen unverzichtbar, um rechtliche und finanzielle Folgen zu minimieren.

Eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) bleibt dabei ein essenzieller Bestandteil der Unternehmenssicherheit, welcher sowohl viele „analoge“ wie auch „digitale“ Haftungsrisiken abdeckt. Sie greift dann, wenn durch einen Fehler (z. B. durch Mitarbeiter) Schäden bei Dritten (z.B. Kunden) entstehen. Wenn beispielsweise beim Versenden von Angeboten oder anderen E-Mails Viren „mitreisen“, sich anschließend im Empfängerrechner festsetzen und daraufhin das System außer Gefecht setzen, kann das nicht nur für schlechte Stimmung, sondern auch für eine Schadenersatzforderung beim Absender sorgen. Ein Fall für die Betriebshaftpflicht, ebenso wie gewisse Social-Media-Themen. Beispielsweise, wenn Fotos ohne Einwilligung der gezeigten Person veröffentlicht werden. Mit dem Fortschreiten der technischen Möglichkeiten ist jedoch selbst die beste BHV am Ende und benötigt Unterstützung.

Das Thema Cyber-Sicherheit wird häufig auf technische Lösungen reduziert: Firewalls, Antivirenprogramme und Zugriffsrechte sollen sensible Daten vor Angriffen schützen, doch die Realität zeigt, dass selbst modernste Systeme nicht unüberwindbar sind. Viren, Trojaner und Social Engineering sind nach wie vor häufig genutzte Einfallstore. Diese Gefahren werden durch den Einsatz mobiler Geräte, Cloud-Dienste und privater Endgeräte im Unternehmensumfeld weiter verstärkt. Und während Unternehmen kontinuierlich Schutzmaßnahmen umsetzen müssen, reicht Hackern oft ein einzelner Angriff, um erhebliche Schäden anzurichten. Selbst technologische Vorreiter und weltweit führende Unternehmen waren in den letzten Monaten Ziel erfolgreicher Cyber-Angriffe. Derartige Vorfälle können von Datenverlusten, Betriebsunterbrechungen bis hin zu erheblichen Reputationsschäden führen. Neben den technischen Schutzmaßnahmen ist deshalb auch eine spezielle Cyber-Versicherung ein entscheidender Pfeiler der Unternehmenssicherheit. Diese deckt nicht nur die finanziellen Folgen von Hackerangriffen ab, sondern bietet oft zusätzliche Dienstleistungen wie Unterstützung bei der Schadensbegrenzung, rechtliche Beratung und die Wiederherstellung betroffener Systeme. Gerade diese ganzheitliche Unterstützung macht die Cyber-Versicherung zu einem unverzichtbaren Baustein moderner Risikoprävention.

Gerne beraten wir Sie umfassend, wie beide Versicherungen optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden können. So bleibt Ihr Betrieb bei steigenden Anforderungen in der digitalen Welt bestens geschützt.

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Vorsicht, zerbrechlich!

Hierzulande ist die Verschuldenshaftung (wer einem Dritten Schaden zufügt, ist zur Zahlung von Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verpflichtet) gesetzlich geregelt. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen sie nicht zur Anwendung kommt.

Ein jüngstes Gerichtsurteil befasste sich mit einem solchen Fall, bei dem ein Kind nach intensivem Spiel auf einem Spielgerät vor einem Geschäft die Balance verlor und gegen ein Schaufenster fiel. Das Schaufenster wurde dabei stark beschädigt. Das Gericht war der Auffassung, dass das Kind für den entstandenen Schaden nicht haftbar gemacht werden könne, da keine schuldhafte Verursachung vorlag. Der betroffene Ladenbesitzer muss als Konsequenz die Reparaturkosten selbst tragen.
Schaufensterpuppen
Schaufenster sind oft besonderen Risiken ausgesetzt, sei es durch Unfälle, Vandalismus oder ungewöhnliche Ereignisse wie im beschriebenen Fall. Da der Aufschub einer Reparatur oft undenkbar ist, erweist sich eine Glasversicherung in solchen Fällen als äußerst empfehlenswert, da sie Schäden abdeckt, die durch Bruch oder Beschädigung von Glasflächen entstehen – und zwar unabhängig davon, ob eine klassische Gefahrenursache vorliegt. Besonders für Unternehmen mit viel Kundenverkehr bzw. Läden in belebter Lage, aber auch für Geschäfte mit entsprechender Ausstattung (z. B. Spiegel, Ausstellungsvitrinen, Schaukästen, oft auch Leuchtreklametafeln usw.) ist der Schutz durch eine Glasversicherung daher ein wichtiger Bestandteil der Risikovorsorge. So bleibt der Geschäftsbetrieb weitestgehend ungestört und plötzliche Kostenbelastungen werden vermieden.

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Bargeld und Unterversicherung

Die Wirksamkeit der gewerblichen Sachversicherung steht und fällt mit der richtigen Versicherungssumme. Ist diese zu niedrig angesetzt, droht eine Unterversicherung, die im Schadenfall schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Dieses Risiko kann besonders gravierend werden, wenn nach einer Schadenmeldung bzw. der Entschädigungszahlung durch den Versicherer nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um beispielsweise dringend benötigtes Inventar neu anzuschaffen.
Veränderung Unterversicherung kann schnell ohne böse Absicht entstehen: Ein außerplanmäßiger Vorratskauf, neue Maschinen oder eine unerwartete Lagerung größerer Bestände können schnell zu einem höheren Gesamtwert im Unternehmen führen. Ähnlich auch beim Thema Bargeld: Hier gelten die Sublimits, die sich danach richten, wie das Bargeld verschlossen ist. Das Geld muss beispielsweise nachts aus der Kasse entfernt und in einem Safe oder einem verschließbaren Ort gelagert werden. Ist dem nicht so und es wird bei einem Einbruch gestohlen oder durch ein Feuer vernichtet, ist es oft nicht ausreichend durch die Versicherung gedeckt.

Einige Versicherer bieten eine beitragsfreie Mitversicherung von Bargeld bis zu einer bestimmten Grenze an. Für Unternehmen, die regelmäßig mit wechselnden oder stark schwankenden Beständen – ob in Waren, Maschinen oder Bargeld – arbeiten, lohnt es sich, nach diesen Lösungen zu suchen. Dennoch ersetzt nichts eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme sowie eine realistische Einschätzung aller Vermögenswerte einschließlich Bargeld.

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