Welcher Reiseversicherungsschutz ist sinnvoll?
Vor einer Urlaubsreise möchte niemand an Krankheiten, Unfälle, Reiseabbruch, Gepäckdiebstahl oder Streit mit dem Reiseveranstalter denken. Damit der Traumurlaub aber nicht zum Albtraum wird, informieren wir kurz über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten rund um Ihre Reise.
1. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist mit Sicherheit der wichtigste Schutz, um den Sie sich vor Ihrer Reise unbedingt kümmern sollten. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland, für die die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht aufkommt. Auch der Rücktransport nach Deutschland wird meist durch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt.
2. Eine Reiserücktrittsversicherung ist vor allem bei teuren Reisen sinnvoll. Wenn Sie eine gebuchte Reise absagen müssen, dann fallen bei vielen Veranstaltern Stornokosten an. Kurz vor dem geplanten Reiseantritt können diese bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Wichtig ist es, bei einer Reiserücktrittsversicherung darauf zu achten, welche Rücktrittsgründe versichert sind. In der Regel sind beispielsweise eine unerwartete Erkrankung eines Reiseteilnehmers oder der Tod eines Angehörigen versicherte Gründe. Manche Versicherer kommen auch bei überraschender Arbeitslosigkeit oder bei massiven Schäden am Eigenheim bzw. dem Hausrat (z. B. durch Feuer oder Überschwemmung) für die Kosten einer Reise auf, die dann nicht angetreten werden kann.
3. Eine Reiseabbruchversicherung kann bei vielen Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis hinzu gebucht werden und springt ein, wenn Sie am Urlaubsort erkranken und die Reise deshalb vorzeitig abbrechen müssen.
Was Sie beachten müssen
• Fristen
Bei der Auslandsreisekrankenversicherung muss die Dauer der Reise berücksichtigt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung muss i.d.R. spätestens 14 Tage nach Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für die Anmeldung von Leistungsansprüchen bei der Reiseabbruchversicherung müssen Fristen beachtet werden.
• Selbstbeteiligung
Manche Anbieter rufen sehr günstige Prämien auf, weil der Tarif eine Selbstbeteiligung enthält. Daran sollten Sie bei der Stellung von Leistungsansprüchen denken.
• Automatische Verlängerung
Während die Reiseabbruchversicherung nur für eine bestimmte Reise gebucht wird und danach endet, verlängert sich eine Auslandsreiseversicherung in der Regel von Jahr zu Jahr, wenn Sie nicht drei Monate vor Hauptfälligkeit gekündigt wird.
4. Eine Reisegepäckversicherung ersetzt den Wert von verlorenem oder gestohlenem Gepäck. Separate Verträge sind häufig relativ teuer und leisten oft nur unter strengen Auflagen. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck auf Reisen kann auch in manchen sehr guten Hausratversicherungen Bestandteil des Leistungsumfangs sein.
Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz rund um Ihre Reise zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
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Private Krebsvorsorge - für den Fall der Fälle
In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 500 000 Menschen an Krebs. 51 Prozent der Männer und 43 Prozent der Frauen werden statistisch betrachtet im Laufe ihres Lebens mit dieser Diagnose konfrontiert. Und es sind nicht nur Erwachsene, die davon betroffen sind – auch immer mehr Kinder und Jugendliche müssen sich mit dieser furchtbaren Nachricht auseinandersetzen. Sie wissen, was Sie selbst tun können, um das Risiko einer solchen Erkrankung zu reduzieren: ausreichende Bewegung, eine bewusste Ernährung, Stressvermeidung und ein möglichst ausgeglichenes Leben mit einer sinnvollen Work-Life-Balance führen – und natürlich auch regelmäßig die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Leider ist dies alles trotzdem kein Garant dafür, dass Sie von einer Krebserkrankung verschont bleiben. Eine solche Diagnose hat Auswirkungen auf das ganze Leben. Wenn zu der gesundheitlichen Herausforderung zusätzlich auch noch finanzielle Sorgen kommen, dann ist das einem positiven Heilungsverlauf alles andere als zuträglich.
Mit den Leistungen einer Krebsversichung können Sie sich – abhängig vom gewählten Tarif – für die Behandlung im Krankenhaus und die Therapie danach den Status eines Privatpatienten mit Anspruch auf neueste Verfahren, modernste Spitzenmedizin und Spezialistenbehandlung sichern. Auch unterstützende naturheilkundliche Behandlungen oder eine Haushaltshilfe sind möglich.
Obwohl sich aufgrund des medizinischen Fortschritts die Heilungschancen deutlich verbessert haben, ist es im Falle der eigenen Betroffenheit wohl am wichtigsten, sich vollständig auf die Genesung konzentrieren zu können. Und dies fällt wesentlich leichter, wenn Sie wissen, dass Sie die bestmögliche Behandlung bekommen und sich nicht noch zusätzlich um finanzielle Engpässe kümmern müssen. Eine private Krebsvorsorge kann eine Erkrankung zwar nicht verhindern, aber sie kann die Chance auf Heilung deutlich verbessern.
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Trauma nach Unfall? Holen Sie sich Hilfe!
Wenn die Wunden längst verheilt sind, leidet die Seele oft weiter, denn nicht jede Verletzung ist sichtbar. Viele Opfer von Unfällen – und hier ganz besonders häufig von Verkehrsunfällen – leiden unter psychischen Folgeerkrankungen. Nach einem Verkehrsunfall werden Knochenbrüche, Schnittwunden und andere sichtbare Verletzungen schnell versorgt. Wie sieht es aber mit seelischen Verletzungen aus? Diese werden leicht übersehen – leider auch von Ärzten und Pflegern, die Unfallopfer nach einem Crash versorgen. Dabei ist gerade hier schnelle Hilfe wichtig, denn so kann verhindert werden, dass aus „ganz normalen“ psychischen Folgen eines Unfalls eine chronische Erkrankung wird.
Laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) leidet etwa jedes vierte Unfallopfer an psychischen Folgeerkrankungen wie Angst, Depression oder einer posttraumatischen Belastungsstörung. Typische Symptome für solche Folgeerkrankungen, welche schon kurz nach dem Unfall oder auch erst Monate später auftreten können, sind Albträume, Gereiztheit, innere Unruhe oder Teilnahmslosigkeit bis hin zum plötzlichen Wiedererleben des Unfalls mit all seinen Schrecken.
Doch die direkt an einem solchen Unfall beteiligten Personen sind nicht die einzigen Personen, die sich im Nachgang mit psychischen Problemen konfrontiert sehen können. Wer beispielsweise als Elternteil den Unfalltod eines Kindes miterleben muss, sollte sich unbedingt professionelle Unterstützung bei der Verarbeitung dieses Traumas holen. Leider werden solche Behandlungen sehr häufig nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sodass die Kosten dafür oft gleich für das nächste Trauma sorgen. Für finanzielle Unterstützung bei solchen Problemstellungen kann eine gute Unfallversicherung oder eine ambulante Krankenzusatzversicherung sorgen.
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Kundeninformation für Privatkunden
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- März 2022 Für das Skifahren in Italien gelten neue Regelungen! Serviceleistungen mit absichern? Die Mopedsaison beginnt
- Januar 2022 Privater Autoverkauf, Probefahrt etc. Patientenverfügung und Co. Informieren Sie uns über Veränderungen
- November 2021 Renteninfo beachten Der Winter steht vor der Tür ... und vor Ihrer Garage!
- September 2021 Schäden durch Starkregen Zahnzusatz - sinnvoller Schutz Beamtenanwärter?
- Juli 2021 Arbeitskraftabsicherung - Wichtig wie nie! Sie sind Mieter? Darauf sollten Sie achten! Katze und Hund - so werden‘s gesund
- Mai 2021 Private Krebsvorsorge ist sinnvoll - weil man nie wissen kann, ob man selbst betroffen sein wird... Sie überlegen, sich eine Immobilie anzuschaffen? Ihr Makler kann helfen... Oldtimer sind in - und gar nicht so teuer!
- März 2021 Summenanpassung in der Arbeitskraftabsicherung - Sie müssen davon leben können ... Privathaftpflichtversicherung - diesen Schutz sollte jeder haben ... Start in die Mopedsaison 2021
- Januar 2021 Den Hinterbliebenschutz regeln Ihr Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern Uns Veränderungen zeitnah mitteilen
- November 2020 Soldaritätszuschlag - 2021 ist Schluss...! Fahrzeuge im Winterschlaf Glück und Glas...
- September 2020 Grundrente und alles ist gut? Hitze und Starkregen Motorradfahrer im Fadenkreuz
- Juli 2020 Kleine Kinder - großer (Geld-)Bedarf Schlüsseltresore im Fokus Rundum sicher radeln
- Mai 2020 Versicherungsschutz im Homeoffice Sprechstunde einfach online über Tablet oder Smartphone? Auch Ferienimmobilien wollen richtig abgesichert werden
- März 2020 Cybercrime – Online-Banking Smart Home – Die Schattenseite Smart Home – Die Sonnenseite
- Januar 2020 2020 bringt manche Änderung mit sich... Der Mietwagen, die Selbstbeteiligung und die böse Überraschung im Schadenfall... Sommer, Sonne, Sonnenschein – und dann stirbt überraschend die Oma...
- November 2019 Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag! Hätte man nur früher etwas bemerkt... Der Winter naht...
- September 2019 Wenn Kinder Dummheiten machen... Nicht ohne Vermieter-Rechtsschutz! Manche Dinge klärt man besser sofort!
- Juli 2019 Kindern finanzielle Sorgen nehmen E-Scooter – Versicherung ist Pflicht! Selbständig im Nebenerwerb?
- Mai 2019 #fridaysforfuture? – Mit Versicherungen können Sie sofort praktische Umwelthilfe starten! Und wenn es doch passiert? Was ist dann mit Ihren Kindern? Auslandsurlaub? Nicht vergessen!
- März 2019 Von Pedelecs und eBikes Alles regeln, so lange es noch geht... Für vierbeinige Familienmitglieder
- Januar 2019 Wenn ich im Recht bin, bekomme ich auch Recht! Wenn die Skischaukel im Akja endet... In aller Munde...!?
- November 2018 Hoverboards – cooler Trend, der nichts auf der Straße verloren hat! Jetzt braucht es Winterreifen! Zahnspange? Zahlt doch die Kasse...!?
- September 2018 Von Wohnrechten und Pflege Da fliegen sie wieder... „Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr...!“
- Juli 2018 Alles im Lot auf‘m Boot? Pflichtversicherung! Wärmepumpen
- Mai 2018 Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit Die neuen Datenschutzregeln gelten auch für Ihren Verein...! Für Waldbesitzer!
- März 2018 Zu viel Sonne, zu viel Solarium... Wartungsstau - wenn dem Schaden das Plötzliche und Unerwartete fehlt... Nur mit blauem Kennzeichen!
- Januar 2018 Welche Vorsätze haben Sie für das neue Jahr? Wir hätten da was für Sie... Vorsatz 1: Auch, wenn wir uns wiederholen: Sichern Sie Elementarschäden ab! Vorsatz 2: Endlich Patientenverfügung und Co angehen Vorsatz 3: Uns Veränderungen zeitnah mitteilen, damit Ihr Schutz nicht leidet!
- November 2017 „Riester“ und „Rürup“ - sollten Sie „auffüllen“? Jetzt braucht es Winterreifen! Herbstzeit ist Einbruchszeit!
- September 2017 Und was macht Ihr Kind nach dem Schulabschluss? Der 1914er Wert muss stimmen – auch im Jahr 2017! Vom ungewollten Deckakt...
- Juli 2017 Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge! Oldtimer und Youngtimer - ein preiswertes Hobby Donnerblitz - Überspannungsschäden nicht immer mitversichert!
- Mai 2017 Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit Nachversicherungsgarantien nutzen! Die Haftung von Vereinsvorständen
- März 2017 Krank im Ausland? Risiko Brustkrebs Nur mit schwarzem Kennzeichen!
- Januar 2017 Elementarschäden absichern! Pflegevorsorge für die Familie treffen! Veränderungen zeitnah mitteilen!
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Gruppenunfallversicherung - gut für Sie und Ihre Mitarbeiter!
Wo gearbeitet wird, passieren Unfälle — trotz aller Vorsicht. Immer wieder. Glücklicherweise gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung, mögen Sie da vielleicht denken. Das ist soweit schon korrekt, aber die gesetzliche Unfallversicherung versichert lediglich Arbeits- und Wegeunfälle. Unfälle, die in der Freizeit geschehen, sind da außen vor! Außerdem werden Leistungen nur erbracht, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Und auch wenn Ihr Mitarbeiter nicht auf dem direkten Weg nach Hause, sondern wegen einem Einkauf einen kleinen Umweg fährt und dabei einen Unfall hat, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Wer sich in einem solchen Fall nicht privat abgesichert hat, hat meist keine Aussicht auf Leistung oder Entschädigung. Außerdem ist es erwiesen, dass rund 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit geschehen — und dafür besteht über die gesetzliche Unfallversicherung keinerlei Versicherungsschutz. Diese Lücke lässt sich mit einer betrieblichen Unfallversicherung ganz einfach und sinnvoll schließen.
Zusätzlich geben Sie Ihren Mitarbeitern mit dem Abschluss einer betrieblichen Unfallversicherung ein ganz deutliches Zeichen Ihrer Wertschätzung. Sie verschaffen ihnen damit einen sinnvollen Basisschutz oder noch etwas zusätzliche Sicherheit für Notfälle, beispielsweise für Umbaumaßnahmen, eine Haushaltshilfe oder auch bei Einkommensausfällen. Gerade in diesen Zeiten, da qualifizierte Fachkräfte heiß umworben sind, können Sie sich durch ein solches Mitarbeiterbenefit einen Vorteil im Vergleich zu Mitbewerbern verschaffen. Zum einen bei der Bindung wichtiger Mitarbeiter an Ihr Unternehmen, andererseits natürlich auch bei der Akquise von neuen Mitarbeitern. Solche betrieblichen Sozialleistungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Vorteile der Gruppenunfallversicherung:
• Sie zeigen Ihren Mitarbeitern Ihre besondere Wertschätzung.
• Ihre Mitarbeiter haben damit auch in der Freizeit Unfallversicherungsschutz.
• Sie mindern die finanziellen Folgen eines Unfalls — für Ihre Mitarbeiter und für Ihre Unternehmen.
• Preisvorteil: Durch einen Gruppenvertrag sind die Beiträge günstiger — auch für Sie selbst.
• Mit Zusatzleistungen wie diesen machen Sie Ihr Unternehmen als Arbeitgeber attraktiv.
• Steuervorteil: Die Beiträge können Sie als Betriebsausgabe absetzen.
Und nicht zuletzt können auch Sie als Unternehmer auf mehrere Arten direkt von einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung profitieren. Einerseits natürlich dadurch, dass Ihre Mitarbeiter bei entsprechender medizinischer Versorgung schneller wieder arbeitsfähig sind und andererseits können die Kosten für einen solchen Vertrag als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was wiederum positive Auswirkungen auf Ihre Geschäftszahlen haben kann.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Vermeiden Sie Strafzinsen!
Seit mehr als zehn Jahren leben wir nun schon in einem Niedrigzinsumfeld — mit einem Leitzins, der aktuell bei null steht. Das bringt all jenen Vorteile, die einen Kredit aufnehmen oder ihren Einkauf finanzieren wollen. Wer hingegen Geld spart oder — wie Firmen — liquide Mittel vorhalten muss, hat das Nachsehen. Während das Kapital auf einem Geldmarktkonto vor 15 Jahren ohne weiteres Zutun Rendite abwarf, verliert es heute durch Inflation und Nullzins schleichend an Wert. Hinzu kommt: Immer mehr Banken erheben Strafzinsen. Bei der Höhe der Freibeträge gibt es dabei große Unterschiede. Die meisten Kreditinstitute verlangen ab einer Einlagesumme von 100.000 Euro Strafzinsen, manche schon ab 20.000 Euro. Es gibt allerdings auch Banken, die bereits ab geringen Beträgen von 10.000 Euro oder weniger Strafzinsen verlangen. Gerade wenn Sie liquides Vermögen für Gehaltsläufe, finanzielle Engpässe, ungeplante Transaktionen, ausstehende Zahlungen oder zur Erfüllung von Pensionszusagen zur Verfügung haben müssen, stellt Sie das vor besondere Herausforderungen. An Sie werden die Kosten weiterberechnet, welche Geschäftsbanken für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) berappen müssen — und der Einlagenzins, den die Banken für angelegtes Geld abführen müssen, liegt seit geraumer Zeit bei 0,5 Prozent, was die Banken veranlasst, Strafzinsen (gerne auch als „Verwahrentgelt“ bezeichnet) von bis zu 0,75 Prozent zu berechnen. Doch zum Glück gibt es Alternativen!
Neben altbekannten Anlageformen wie Tagesgeld- und/oder Festgeldkonto, mit deren Verzinsung Sie zwar keine großen Sprünge machen können, lässt sich häufig zumindest die Negativverzinsung ausgleichen. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann ebenfalls eine sinnvolle Alternative sein, die attraktive Investments mit den Vorteilen einer Versicherung kombiniert. Durch die Wahl eines passenden Fonds lässt sich das Risiko in überschaubaren Grenzen halten und die Möglichkeit auf zwölf kostenlose Teilauszahlungen pro Jahr bietet Ihnen die Flexibilität, die Sie für das erfolgreiche Liquiditätsmanagement Ihres Unternehmen benötigen.
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Ist Ihr Online-Shop auch ausreichend abgesichert?
Besonders in den letzten beiden Jahren mussten Einzelhändler und Gastronomen alle Chancen nutzen, um in diesen schwierigen Zeiten zu überleben und Corona zu trotzen. Online-Shops sind dafür die mit Abstand am häufigsten gewählte Lösung im Einzelhandel — genau wie der Lieferservice oder der Außer-Haus-Verkauf von Speisen in der Gastronomie. Doch mit Chancen sind auch immer Risiken eng verknüpft und so ist das auch beim Online-Business und ganz besonders beim bargeldlosen Bezahlen über Ihre Webseite. Es fließen persönliche und Bankverbindungsdaten Ihrer Kunden und genau diese Informationen sind häufig das Ziel von Hackern und Kriminellen. Erst zu Beginn dieses Jahres wurde der Online-Buchhändler Thalia Opfer eines Cyber-Angriffs, bei dem Tausende von Nutzerdaten ausspioniert wurden. Und nicht nur die großen Händler sind durch solche Attacken gefährdet. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen stehen im Fokus der Kriminellen, weil diese eben häufig noch nicht so umfassend und professionell abgesichert sind.
In den branchentypischen Versicherungen wie Ihrer Betriebshaftpflicht oder der Inhaltsversicherung sind die Auswirkungen von Cyber-Kriminalität nicht ausreichend abgesichert. Dafür gibt es spezielle Cyber-Versicherungen. Diese schützen zwar nicht vor Angriffen aus dem Internet, aber sie kommen für die Schäden auf, die Ihnen und Ihren Kunden durch eine solche Attacke entstehen. Sollte Ihr Online-Shop wegen einem Internetangriff für mehrere Tage nicht erreichbar sein, kann das mitunter hohe Umsatzeinbußen für Sie bedeuten. Noch schlimmer kann es für Sie werden, wenn sensible Kundeninformationen, wie etwa die schon oben erwähnten Bankdaten, ausgespäht werden. Solche Fälle haben häufig nicht nur hohe Kosten (Schadenersatz etc.) zur Folge, sondern auch einen enormen Imageschaden, wenn Kunden das Vertrauen in Ihr Unternehmen verlieren. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich in Sachen Cyber-Sicherheit und Cyber-Versicherung zu informieren. Dieser Versicherungsschutz kann mit entsprechenden Zusatzbausteinen perfekt auf Ihre Situation angepasst werden. Und ein Schaden, der von der Cyber-Versicherung übernommen wird, kann Ihrem Unternehmen die Existenz retten.
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Das ist jetzt etwas ungünstig!
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Für den Wert gn04
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Zeitpunkt: 2022-05-19 04:51:39
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Kundeninformation für Gewerbekunden
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- Dezember 2017 In der Weihnachtsbäckerei... Auf den Straßen Eis und Schnee... Der Betrieb steht einfach still, wenn der Chef mal nicht mehr will...
- Oktober 2017 Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden! ...und wenn dann doch nur noch der Anwalt helfen kann? Kleine und mittelständische Betriebe sind kaum geschützt...!
- August 2017 Sind Sie auch auf Messe? Bilden Sie dieses Jahr aus? Weiß Ihre Betriebshaftpflicht, was Sie alles arbeiten?
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- Februar 2017 Wer rechnet denn damit? Ist Ihre Belegschaft auch schon betrieblich krankenversichert? Veränderungen bitte immer zeitnah anzeigen
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