Gute Vorsätze für das neue Jahr?
So ein Jahreswechsel ist ja seit jeher ein willkommener Anlass, um gute Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man vielleicht schon viel zu lange vor sich hergeschoben hat. Auch wir haben uns dazu Gedanken gemacht und wollen Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Punkte mit auf den Weg ins neue Jahr geben.Vorsatz 1: Den Hinterbliebenenschutz regeln
Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod. An ihm kommt keiner vorbei. Daher sollte man dieses Thema auch nicht tabuisieren. Besser ist es, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und die nötigen Weichen zu stellen – mit dem Problem werden spätestens in Ihrem eigenen Todesfall Ihre Angehörigen konfrontiert.
Und je jünger Sie bei Ihrem Ableben sind, desto größere finanzielle Lücken entstehen für die eigene Familie. Für viele Menschen stellt sich die Frage der Todesfallabsicherung oft nur im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung – und meist auch nur dann, wenn die finanzierende Bank einen solchen Schutz fordert. Eine solche Absicherung ist gut und sinnvoll. Achtet man darauf, dass Versicherungssumme und Laufzeit auch auf den gesamten Finanzierungszeitraum abgestimmt sind, bleibt der Familie zumindest die Belastung einer monatlichen Rate erspart. Doch was ist mit den sonstigen laufenden Kosten? Diese sinken in vielen Bereichen kaum oder gar nicht, nur weil eine Person weniger im Haus wohnt. Heizung, Strom, Gas, Versicherungsbeiträge etc. – viele Belastungen bleiben weitestgehend bestehen. Die gesetzliche Rente kennt zwar die Witwen- bzw. Witwerrente; diese wird allerdings mit dem laufenden Einkommen eines Ehepartners verrechnet. Dass man es generell am Lebensstandard spüren wird, wenn ein Einkommen fehlt, liegt auf der Hand. Neben einer zweckgebundenen sollten Sie daher auch eine zweckoffene Absicherung vorweisen können, über die Ihre Familie im Fall der Fälle frei verfügen kann: Drei bis fünf Jahresnettogehälter sollten Sie dabei einplanen. Jeder Partner sollte zudem über eine eigene Absicherung verfügen. Sparen Sie also nicht an der falschen Stelle – einen sinnvollen Schutz gibt es bereits für kleines Geld. Sie können schließlich nicht wissen, was das Schicksal für Sie bereithält.
Risikolebensversicherung zum Schutz der Familie Ein Rechenbeispiel:
Ein Angestellter mit 40 000 Euro Bruttojahresgehalt sollte mit einer Todesfallsumme zwischen 120 000 und 200 000 Euro kalkulieren. Falls noch ein Kredit über 50 000 Euro abgezahlt wird, sollte die Todesfallsumme auf 170 000 bzw. 250 000 Euro erhöht werden. Auch zukünftig geplante Kredite oder andere Verpflichtungen und deren Laufzeiten können für die richtig bemessene Todesfallsumme eine Rolle spielen.
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Vorsatz 2: Ihr Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern
Neben Stürmen und Orkanen sorgen jedes Jahr auch Ereignisse aus dem Bereich der Elementargefahren für Schäden in dreistelliger Millionenhöhe – und viele Tausend Euro bei jedem einzelnen Betroffenen.
Sie erinnern sich bestimmt noch an die Bilder von den Hochwassern in Passau, Deggendorf oder jenen im Harz – und nicht jede Überschwemmung schafft es in die Nachrichten. Doch genau da sehen wir und auch die meisten Regierungen der Bundesländer das Problem: In unzähligen, scheinbar eher unspektakulär anmutenden Fällen springt keine öffentliche Hand ein und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Generell wird in vielen Bundesländern immer lauter davon gesprochen, dass man künftig nur noch dann unterstützen werde, wenn sich der Eigentümer aufgrund der Lage des Gebäudes nicht gegen Elementarschäden hat absichern können.
Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss in der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Die Landesregierungen reden nicht umsonst immer häufiger davon, dass der Einschluss einer Elementarschadendeckung in die Wohngebäude- und die Hausratversicherung jedem nur wärmstens ans Herz gelegt werden sollte.
Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämien. Ob Überschwemmungen, Schneelast oder Erdrutsch: Die Elementarschadenversicherung kommt für viele Schäden auf, die durch die Kraft der Natur entstehen. Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können.
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Vorsatz 3: Uns Veränderungen zeitnah mitteilen, damit Ihr Schutz nicht leidet!
Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir finden Versicherungslösungen für Sie, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Benachrichtigen Sie uns daher bitte immer umgehend, wenn sich etwas ändert, beispielsweise Beginn/Ende der Berufsausbildung, Schule oder Studium, Freiwilligendienst, Hauskauf/-bau – auch bereits in der Planungs- und Findungsphase –, Arbeitsplatzwechsel, Karrieresprung im Beruf, Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, Wechsel in die Selbstständigkeit, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Todesfall, Scheidung, längere Erkrankung, Unfall, Auslandsaufenthalt, Änderungen bei der Kfz-Nutzung etc. Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies – möglichst schon im Vorfeld – mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, damit wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
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Hätten Sie es gewusst?
Sie sind offen für die „Corona-Impfung“, haben aber Sorge wegen möglicher Impfschäden? Diese können durch die richtige Vorsorge zumindest finanziell abgemildert werden. Das Thema interessiert Sie? Gerne zeigen wir, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
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Kundeninformation für Privatkunden
- November 2020 Soldaritätszuschlag - 2021 ist Schluss...! Fahrzeuge im Winterschlaf Glück und Glas...
- September 2020 Grundrente und alles ist gut? Hitze und Starkregen Motorradfahrer im Fadenkreuz
- Juli 2020 Kleine Kinder - großer (Geld-)Bedarf Schlüsseltresore im Fokus Rundum sicher radeln
- Mai 2020 Versicherungsschutz im Homeoffice Sprechstunde einfach online über Tablet oder Smartphone? Auch Ferienimmobilien wollen richtig abgesichert werden
- März 2020 Cybercrime – Online-Banking Smart Home – Die Schattenseite Smart Home – Die Sonnenseite
- Januar 2020 2020 bringt manche Änderung mit sich... Der Mietwagen, die Selbstbeteiligung und die böse Überraschung im Schadenfall... Sommer, Sonne, Sonnenschein – und dann stirbt überraschend die Oma...
- November 2019 Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag! Hätte man nur früher etwas bemerkt... Der Winter naht...
- September 2019 Wenn Kinder Dummheiten machen... Nicht ohne Vermieter-Rechtsschutz! Manche Dinge klärt man besser sofort!
- Juli 2019 Kindern finanzielle Sorgen nehmen E-Scooter – Versicherung ist Pflicht! Selbständig im Nebenerwerb?
- Mai 2019 #fridaysforfuture? – Mit Versicherungen können Sie sofort praktische Umwelthilfe starten! Und wenn es doch passiert? Was ist dann mit Ihren Kindern? Auslandsurlaub? Nicht vergessen!
- März 2019 Von Pedelecs und eBikes Alles regeln, so lange es noch geht... Für vierbeinige Familienmitglieder
- Januar 2019 Wenn ich im Recht bin, bekomme ich auch Recht! Wenn die Skischaukel im Akja endet... In aller Munde...!?
- November 2018 Hoverboards – cooler Trend, der nichts auf der Straße verloren hat! Jetzt braucht es Winterreifen! Zahnspange? Zahlt doch die Kasse...!?
- September 2018 Von Wohnrechten und Pflege Da fliegen sie wieder... „Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr...!“
- Juli 2018 Alles im Lot auf‘m Boot? Pflichtversicherung! Wärmepumpen
- Mai 2018 Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit Die neuen Datenschutzregeln gelten auch für Ihren Verein...! Für Waldbesitzer!
- März 2018 Zu viel Sonne, zu viel Solarium... Wartungsstau - wenn dem Schaden das Plötzliche und Unerwartete fehlt... Nur mit blauem Kennzeichen!
- Januar 2018 Welche Vorsätze haben Sie für das neue Jahr? Wir hätten da was für Sie... Vorsatz 1: Auch, wenn wir uns wiederholen: Sichern Sie Elementarschäden ab! Vorsatz 2: Endlich Patientenverfügung und Co angehen Vorsatz 3: Uns Veränderungen zeitnah mitteilen, damit Ihr Schutz nicht leidet!
- November 2017 „Riester“ und „Rürup“ - sollten Sie „auffüllen“? Jetzt braucht es Winterreifen! Herbstzeit ist Einbruchszeit!
- September 2017 Und was macht Ihr Kind nach dem Schulabschluss? Der 1914er Wert muss stimmen – auch im Jahr 2017! Vom ungewollten Deckakt...
- Juli 2017 Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge! Oldtimer und Youngtimer - ein preiswertes Hobby Donnerblitz - Überspannungsschäden nicht immer mitversichert!
- Mai 2017 Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit Nachversicherungsgarantien nutzen! Die Haftung von Vereinsvorständen
- März 2017 Krank im Ausland? Risiko Brustkrebs Nur mit schwarzem Kennzeichen!
- Januar 2017 Elementarschäden absichern! Pflegevorsorge für die Familie treffen! Veränderungen zeitnah mitteilen!
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Unfälle in der kalten Jahreszeit
Gegen Ende des Jahres merkt man richtig, wie die Natur zur Ruhe kommen möchte. Es wird später hell und früher wieder dunkel. Die Temperaturen sinken und das Wetter wartet mit Nebel, Niederschlag und Schnee auf. Aber das Arbeitsleben geht natürlich weiter und wir müssen uns auf die rauere Außenwelt einstellen. Dies betrifft auch die Fahrten zu Ihren Auftraggebern. Auf diesem Video https://youtu.be/RU1OF8tndz8 können Sie sehen, wie eine Wildschweinrotte am hellichten Tage direkt vor dem Ortseingang einer Stadt eine Straße überquert. Keines der Tiere schert sich dabei um den Verkehr, wie es scheint. Bei 150 (Bache) bis 200 (Keiler) Kilogramm Körpergewicht genügt aber schon ein einziges dieser Tiere, um bei einer Kollision mit einem Ihrer Firmenfahrzeuge schwere Schäden zu verursachen. – „Kein Problem“, werden Sie jetzt vielleicht denken. Ist ja ein Fall für die Teilkaskoversicherung und führt nicht einmal zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Was aber, wenn nun einer Ihrer Mitarbeiter ausweicht oder vor Schreck das Lenkrad verzieht, ohne dass ein Kontakt mit dem Tier stattfindet – der Wagen aber dennoch im Graben landet? Hier wird die Teilkasko wohl nicht einspringen. Dies ist dann ein Fall für die Vollkasko. Sofern vorhanden, ist auch das kein Problem.
Ihr Mitarbeiter kann geistesgegenwärtig eine Vollbremsung hinlegen. Dabei löst sich allerdings Ladung und beschädigt den Laderaum des Transporters. Oder der Anhänger gerät ins Schlingern und beschädigt den Transporter von außen. Das sind keine „klassischen“ Kaskoschäden mehr. Hier müssen die sogenannten BBB-Schäden (Brems-, Betriebs-, Bruchschäden) mit eingeschlossen sein, um eine Deckung zu erhalten. Dieser Einschluss hilft im Fall der Fälle, um Ihnen Zeit, Nerven und vor allem selbst aufzubringendes Geld zu sparen.
Was ist nun aber mit der Ladung, die beschädigt wurde? Ihren Waren, die ausgeliefert werden sollten? Dem Material, welches Sie für einen Kundenauftrag benötigen und für das Sie bereits in Vorauslage gegangen sind? Ihre Inhaltsversicherung wird dafür in aller Regel nicht aufkommen. Schutz wird Ihnen diesbezüglich nur eine Werkverkehrversicherung bieten – eine sinnvolle Abrundung Ihres Gesamtschutzes, der nicht nur für Transportmittelunfälle wie den bereits geschilderten aufkommt. Gerne stellen wir Ihnen bei Interesse diese Absicherung mit allen Inhalten vor. Und gerne überprüfen wir Ihre vorhandenen Versicherungen in Bezug auf sinnvolle Leistungserweiterungen. Denn guter Schutz kann in dieser besonderen Zeit kein Fehler sein. Lassen Sie uns sprechen! Es geht um Ihre Firma. Wir sind jederzeit für Sie da! Die Werkverkehrversicherung Sie deckt sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken etc. durch
• Transportmittelunfall,
• Brand, Blitzschlag und Explosion sowie
• höhere Gewalt.
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung etc. Der Versicherungsschutz kann außerdem – je nach Anbieter und Tarif – durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Gerne erklären wir Ihnen bei Interesse die Sparte ausführlicher.
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Betriebsschließung wegen Corona? – Update!
Der erste Corona-Lockdown hat für unsere Gesellschaft ein Novum dargestellt. Versicherungsunternehmen bildeten da keine Ausnahme. Schnell fiel auf, dass man auf so eine Situation nicht vorbereitet war und das Szenario, dass so etwas passieren kann, schlicht nicht bedacht hatte. Doch wer im Land hatte das schon? Demzufolge waren auch quer durch alle Anbieter die Versicherungsbedingungen zur Betriebsschließungsversicherung unsauber formuliert und ließen in der Situation zu viel Interpretationsspielraum. Entsprechend unterschiedlich fielen dann auch die Entscheidungen der Versicherer aus. Dem Versuch der Politik, regulierend einzuwirken, war wenig Erfolg beschert. Die „bayerische Lösung“, die zusammen mit dem Hotel- und Gaststättenverband verhandelt worden war, wurde mehrheitlich als „schlechter Kompromiss“ empfunden. Kunden, die den Klageweg bestritten, um Leistungen zu erstreiten, hatten bei Urteilsverkündung teils Erfolg, teils aber nicht. Für jeden der Beteiligten eine absolut neue Situation ohne jegliche Erfahrung – und damit ein höchst unangenehmer Zustand. Nun sind einige Monate vergangen und die Versicherungsbranche hat reagiert: Inzwischen können sich die meisten Branchen wieder gegen das Risiko der Betriebsschließung absichern (mit gegebenenfalls temporären Einschränkungen nach Regionen).
Die Bedingungen wurden überarbeitet und Pandemien sind nun auf die ein oder andere Art berücksichtigt – vereinzelt wurden Sie nun ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Das stellt per se bereits eine deutliche Verbesserung dar, die für mehr Klarheit sorgt. Natürlich konnte aber auch nicht einfach so auf ein „Alles-ist-immer-Versichert“ umgestellt werden. Schutz muss kalkulierbar bleiben, sonst explodieren die Beiträge oder die Schadenszahlungen zwingen einen Versicherer in die Knie. Mit unbezahlbaren Tarifen oder einem insolventen Versicherer, der keine Leistungen mehr erbringen kann, ist letztendlich auch niemandem geholfen. Daher wurde klargestellt, dass Allgemeinverfügungen nicht versichert werden können. Zum besseren Verständnis: Wegen COVID-19 allen Versicherten aufgrund des allgemein verfügten Lockdowns Leistungen zu bringen, ist eine Sache. Gesetzt den Fall, das Virus mutiert im Dezember – nennen wir es „COVID-20“: Dann hat man es mit einem neuen Krankheitserreger zu tun und es müsste erneut an alle geleistet werden. Und genauso bei „-21“, „-22“, „-23“ – immer und immer wieder. Das ist ein absolut unkalkulierbares Risiko. Wie soll es finanziell stemmbar sein, wenn jeder Kunde mehrfach im Jahr Leistung benötigen könnte? Das Prämienaufkommen der Versichertengemeinschaft muss mindestens für die nötigen Erstattungen ausreichen – und macht nur dann für Sie als Kunden Sinn, wenn die Prämie niedriger ausfällt als die Erstattung. Sie werden das sicher nachvollziehen können. Doch nun wieder zu den Verbesserungen: Versicherbar sind nun eindeutig Einzelverfügungen, die den einzelnen Betrieb betreffen.
Auch solche, die vorsorglich ausgesprochen werden, obwohl es noch keinen Erkrankungsfall gegeben hat. Das kann beispielsweise der Fleischereibetrieb sein, der zur Eingrenzung der Verbreitung der Schweinepest vorsorglich temporär von regionalen Behörden geschlossen wird. Auch hat die Pandemie die Betriebsschließungsversicherung nicht über Nacht zu einem schlechten Produkt gemacht. Hier wird die Wahrnehmung durch die Unwuchten in der Regulierung und die dazugehörigen Medienberichte deutlich verzerrt. Um es mit einem Beispiel zusammenzufassen: Ein Eisdielenbesitzer, in dessen Räumlichkeiten Salmonellen festgestellt werden, erhält weiterhin Leistung, wie schon vor Corona. Der sehr umfangreiche Schutz wurde auf den Bedarf der Zeit angepasst und bietet Ihnen nun mehr Klarheit – und damit auch ein Plus an Planungssicherheit. Das macht die Betriebsschließungsversicherung zu einem noch sinnvolleren und wertvolleren Baustein der Firmenabsicherung. Möchten Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung absichern? Dann lassen Sie uns sprechen und wir eruieren gemeinsam, welche Möglichkeiten es ganz konkret für Ihr Unternehmen gibt.
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Kundeninformation für Gewerbekunden
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- Dezember 2017 In der Weihnachtsbäckerei... Auf den Straßen Eis und Schnee... Der Betrieb steht einfach still, wenn der Chef mal nicht mehr will...
- Oktober 2017 Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden! ...und wenn dann doch nur noch der Anwalt helfen kann? Kleine und mittelständische Betriebe sind kaum geschützt...!
- August 2017 Sind Sie auch auf Messe? Bilden Sie dieses Jahr aus? Weiß Ihre Betriebshaftpflicht, was Sie alles arbeiten?
- Juni 2017 Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat! Weiß Ihr Betriebshaftpflichtversicherer, was Sie so arbeiten? Ihre Mitarbeiter im Ausland einsetzen
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- Februar 2017 Wer rechnet denn damit? Ist Ihre Belegschaft auch schon betrieblich krankenversichert? Veränderungen bitte immer zeitnah anzeigen
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