Haben Sie davon schon gehört?

Monatlich frische News aus der Versicherungswelt.

Pflegenotstand - die Rolle der privaten Vorsorge

Der Pflegenotstand in Deutschland ist ein drängendes Problem: Die steigende Lebenserwartung und der demografische Wandel führen dazu, dass immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sind. Während vor 20 Jahren noch rund zwei Millionen Pflegebedürftige verzeichnet wurden, gehen Experten davon aus, dass in den nächsten 20 Jahren mehr als dreimal so viele – 6,8 Millionen – Menschen pflegende Unterstützung benötigen werden. Besonders die Situation in der Altenpflege ist prekär – nicht erst seit Corona: Es herrscht ein akuter Mangel an Seniorenheimplätzen sowie qualifiziertem Pflegepersonal, was zu einer Überlastung der beschäftigten, oft selbst schon älteren und körperlich angeschlagenen Altenpflegekräfte führt. Nachwuchs? Fehlanzeige. Die überdurchschnittlich hohe Arbeitsbelastung, die geringe Bezahlung sowie die fehlende Work-Life-Balance machen das Berufsfeld Altenpflege für junge Menschen so unattraktiv wie nie zuvor. Allein in den letzten Jahren waren die Zahlen der Azubis in diesem Pflegesektor stark rückläufig. Im Vergleich: 2019 begannen knapp 58.000 junge Menschen eine Ausbildung in der Altenpflege, 2022 waren es noch rund 52.000. Die traurige Konsequenz: Medienberichte über Missstände in Pflegeheimen durch überfordertes Personal und Schließungen von Einrichtungen – damit zieht sich die Schlinge weiter zu. Als wäre all dies nicht genug, kommen etwa noch die Energiekrise sowie die steigende Inflationsrate hinzu, die finanzielle Belastungen für Pflege für Betroffene wie auch Angehörige in absurde Höhen treiben.

Um diesem Notstand im Ernstfall entgegenwirken zu können und/oder um Pflege in einer liebevollen und vertrauten Umgebung stattfinden zu lassen – nämlich in den eigenen vier Wänden der Betroffenen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, ohne Zeitdruck – ist eine frühzeitige private Vorsorge dringend ratsam. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nämlich zwar eine wichtige Basisabsicherung dar, allerdings werden die Leistungen derer – unabhängig vom Pflegegrad – nie ausreichen, um die tatsächlichen Kosten einer Pflegebedürftigkeit zu decken.

Ein Blick auf eine Beispielrechnung eines beliebigen Pflegeheims verdeutlicht dies: Die Aufwendungen für ein einfaches Zweibettzimmer bei Pflegegrad II betragen hier 3.170 Euro monatlich. Abzüglich des Höchstbetrages von 770 Euro der Pflegekasse bliebe ein Eigenanteil von 2.400 Euro.

Eben jene Versorgungslücke kann mit einer privaten Pflegeversicherung geschlossen bzw. deutlich reduziert werden. Durch individuelle Gestaltungsoptionen verschiedener Leistungspunkte, die deutlich über das Spektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen, kann sie den Bedürfnissen des Versicherten angepasst werden. Die Möglichkeiten dieser zusätzlichen Leistungen stellen eine enorme Entlastung für Betroffene und deren Angehörige dar.

Fazit: Der Pflegenotstand ist ein Problem, das nicht von heute auf morgen gelöst werden kann. Eine private Vorsorge kann jedoch dazu beitragen, die finanzielle Belastung im Pflegefall zu reduzieren und eine bessere, würdevollere Versorgung sicherzustellen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand und sorgen Sie vor!

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin mit uns. Gemeinsam finden wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse. Lassen Sie sich beraten und gehen Sie mit einem ruhigen Gewissen in die Zukunft!

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Heizen im Wandel

Vielleicht haben Sie in Anbetracht der aktuellen Diskussionen bereits die Nachrüstung einer Wärmepumpe für Ihr Heim in Erwägung gezogen?
Im Zuge einer solchen Maßnahme bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen sowie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung überprüfen zu lassen, damit der Versicherer informiert werden kann und die neue Investition ausreichend gegen Beschädigung und Zerstörung geschützt ist. Hier ist besonders die Angleichung der Versicherungssumme essenziell, denn der nachträgliche Einbau stellt sowohl eine Werterhöhung als auch eine Gefahrerhöhung Ihres Zuhauses dar.

Wichtige Ergänzung: Bereits vor einigen Wochen warnte die Verbraucherzentrale vor dem gezielten Diebstahl von Wärmepumpen. Langfinger scheinen sich offenbar magisch von der ungeschützten Lage außerhalb von Gebäuden angezogen zu fühlen. Für Hauseigentümer jedoch folgt das böse Erwachen dann, wenn die Wohngebäudeversicherung auf alten Bedingungen beruht: Zahlreiche Versicherungsgesellschaften lehnen nämlich die Regulierung des Schadens ab, da Wärmepumpen in alten Vertragsbedingungen noch nicht zu den versicherten Sachen zählen.

Nehmen Sie daher bitte Kontakt mit uns auf. Wir nehmen uns gern die Zeit, auf Ihre Fragen einzugehen und gemeinsam die optimale Absicherung für Ihr Zuhause zu finden, damit Sie Ihre Investition in nachhaltige Energietechnologie ungetrübt genießen können.

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Flexibilität pur - Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen werden immer verbreiteter: Dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge wurden 2022 knapp 2,56 Millionen Saisonkennzeichen vergeben. Eine beliebte und kostengünstige Option, da Motorrad, Cabrio oder Oldtimer ohnehin fast ausschließlich in den wärmeren Monaten bewegt werden und daher Versicherung und Steuer auch nur für den angemeldeten Zeitraum entrichtet werden müssen.

Die Nutzungsdauer des Saisonkennzeichen bestimmt der Halter selbst. Gewöhnlich sind Fahrzeuge bis Herbst (oftmals Oktober) versichert, danach ruht der Schutz. Fahrzeuge dürfen dann weder öffentlich gefahren noch geparkt werden und müssen vom öffentlichen Straßenraum abgetrennt abgestellt werden, z. B. in einer Garage.

Außerhalb der gewünschten Saison besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung innerhalb der Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung, die das Fahrzeug auch im Winter gegen Schäden, z. B. Marderbisse, absichert.
Wir prüfen den Schutz Ihrer Fahrzeuge gern und klären alle Fragen rund um das Thema Kfz-Versicherung für Sie.

Genießen Sie die Freiheit auf Rädern und vertrauen Sie unserer Expertise! Gute Fahrt!

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Das ist jetzt etwas ungünstig!

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Kundeninformation für Privatkunden

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Sind Ihre Versicherungssummen noch ausreichend?

Die weltweiten Entwicklungen in den letzten Jahren haben durch die allgemeine Situation an den Rohstoffmärkten und die Preisexplosionen im Energiesektor (Strom, Öl und Gas) nicht nur Ihre täglichen Kosten nach oben getrieben, sondern auch die Schadensregulierung für Versicherer deutlich teurer gemacht – was sich auch in steigenden Prämien widerspiegelt. Doch auch unabhängig von der Prämie sollten Sie jetzt einen Blick auf die Absicherung Ihres Betriebes werfen.

Bei Verträgen, die eine starre Versicherungssumme vorsehen, kann es aufgrund der steigenden Preise durchaus vorkommen, dass diese nicht mehr ausreicht, um den Schaden vollständig abzudecken. Wir schildern Ihnen das Risiko gerne am Beispiel einer Inhaltsversicherung für Ihren Betrieb:

Die Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme ist hierbei die Summe der Neuwerte der Betriebseinrichtung. Bei Vertragsabschluss Mitte 2017 wurde diese auf 100.000 Euro festgelegt. Nach einem Feuerschaden im Sommer 2023 stellt ein Gutachter fest, dass der Neuwert aller Maschinen, Geräte, Büroelektronik und Vorräte mittlerweile bei 130.000 Euro liegt. Die damals gewählte Versicherungssumme ist also heute um 30.000 Euro zu niedrig.

In einem solchen Fall spricht man von Unterversicherung und der Versicherer ist berechtigt, seine Leistung für die Regulierung des Schadens auf das gleiche Verhältnis zu kürzen, wie es zwischen der Ist- und Soll-Versicherungssumme besteht. Dies wird in der Regel auch so angewendet, wenn der Schaden niedriger ist, als die vereinbarte Versicherungssumme.

In dem oben genannten Beispiel bedeutet dies, dass bei einem Schaden in Höhe von 50.000 Euro eine Kürzung von 30 Prozent erfolgen wird und Sie lediglich 35.000 Euro ersetzt bekommen würden – die restlichen 15.000 Euro müssten Sie selbst tragen.

Die beschriebene Problematik kann neben der Inhaltsversicherung auch die Maschinen- und die Elektronikversicherung betreffen. Um zu vermeiden, dass Ihnen im Schadensfall eine unangenehme und teure Überraschung droht, raten wir Ihnen dringend, die Versicherungssummen Ihrer Verträge zu überprüfen. Durch eine entsprechende Anpassung der Summen wird sichergestellt, dass Ihnen eine passende Absicherungshöhe zur Verfügung steht.

Bitte nehmen Sie dieses Thema nicht auf die leichte Schulter, denn vor allem in unruhigen Zeiten schafft es Sicherheit, wenn Sie sich auf Ihre Versicherung verlassen können.

Bitte sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie höheren Summenbedarf erkennen oder sich diesbezüglich unsicher sind. Wir sind für Ihre Fragen gerne da und kümmern uns um alles weitere.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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Gehen Sie auf Messen?

Messen und Ausstellungen zählen heute für viele unserer Kunden zu den wichtigsten Kommunikationsplattformen und Marketinginstrumenten. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist jedoch auch mit Risiken verbunden.
Ausstellungsgut, Messe-Equipment oder Mietmobiliar kann während des Transportes, des Auf- und Abbaus, aber auch während der Veranstaltungszeit selbst beschädigt oder entwendet werden. Umso mehr besteht die Notwendigkeit einer angeMESSENen Absicherung.

Schadenbeispiel: Auf dem Weg zur Messe platzt ein Reifen Ihres Firmentransporters. Das Fahrzeug lässt sich trotz intensiver Bemühungen des Fahrers nicht mehr kontrollieren und schaukelt sich auf, bis es zum Überschlag kommt. Viele Teile der Ladung (z. B. große Bildschirme, Schaukästen etc.) nehmen erheblichen Schaden.

Wir haben Lösungen! Mit einer Messe- und Ausstellungsversicherung sind Sie unterwegs bestens abgesichert. Versichert sind die vorhandenen Messe- und Ausstellungsgüter während der Messe und während des Hin- und Rücktransports. Die Güter müssen im Regelfall nicht einzeln benannt werden und sind in einer pauschalen Summe versichert. Neben den Ausstellungsgütern ist es möglich, auch den Messestand und die Standeinrichtung in den Versicherungsschutz einzubeziehen.

Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, aber auch zusätzlich anfallende Kosten wie z. B. Aufräumungskosten. Auch das Eigentum des Standpersonals fällt unter den Deckmantel des Versicherungsschutzes.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu einem dieser Themen wünschen!

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Der neue Hype - Budget-Tarife sind aktuell der Renner!

Die richtigen Mitarbeiter-Benefits anzubieten, ist aktuell wichtiger denn je: Nicht nur um Arbeitnehmer langfristig an sich zu binden, sondern gerade auch um im „War for Talents“ die Mitarbeiter zu finden, die das eigene Unternehmen voranbringen und diese dann auch gezielt und erfolgreich anzusprechen.

Für ein Unternehmen, das Wert auf das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter legt, ist die Implementierung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) das A und O: Gesund zu sein, gesund zu bleiben und im Falle eines Falles schnell wieder gesund zu werden, stellt mitunter eine der wichtigsten Grundlagen eines auf Dauer erfolgreichen und widerstandsfähigen Unternehmens dar.

Und hier kommen die Budget-Tarife in der bKV ins Spiel. Was ist ein Budget Tarif? Wie der Name schon sagt, gibt es bei einem Budget-Tarif ein festes Budget. Dieses ist jährlich verfügbar und kann für tariflich vorgesehene Leistungen frei gewählt werden. Zu den Leistungen zählen Sehhilfen, Arznei-, Heil,- und Hilfsmittel, sowie Heilpraktiker als auch Zahnersatz. Zudem bieten die verschiedenen Anbieter noch Service-Leistungen, wie Facharzt-Terminservice, Telemedizin oder ein Gesundheitstelefon an. Die Service-Leistungen unterscheiden sich jedoch je nach Anbieter.

Die Budget-Tarife bieten eine wunderbare Alternative zu den „klassischen“ Tarifen in der betrieblichen Krankenversicherung. Und gerade für Arbeitgeber vereinfacht es den Prozess der Entscheidungsfindung „Welchen Tarif wähle ich für meine Mitarbeiter?“.

In der Vergangenheit standen viele Arbeitgeber oft vor dem Problem, dass sie ihre Mitarbeiter gefragt haben, was für Leistungen für sie interessant sind. Das Ergebnis war, dass es eine zu hohe Bandbreite mit verschiedenen Wünschen gab. Mit den Budget-Tarifen haben Sie dieses Problem nicht. Der Mitarbeiter wählt einfach jedes Jahr aus den Leistungen, die er braucht.

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